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Allgemeines Strafdekret gemäß c. 29 CIC i.V.m. c. 1315 CIC

Da es sich bei den sogenannten Marienerscheinungen des Herrn Salvatore Caputa um rein subjektive Erfahrungen des Herrn Caputa handelt, ist alles zu vermeiden, was den Geschehnissen den Anschein kirchl

Regelung über die Erstattung von Umzugskosten für Geistliche und hauptamtlich beschäftigte Laien; hier: Änderung der Anmerkung (Sternchenregelung)

1. Die Anmerkung (Sternchenregelung) zur Umzugskostenordnung vom 1. Juni 1993 (zuletzt abgedruckt im Amtsblatt 1999, Nr. 9, S. 197) wird wie folgt neu gefasst: „Vor Abschluss des Beförderungsvertrages

Änderung der Vergütungsordnung für Seelsorgsaushilfen

Die Nummern 1 und 6 der Vergütungsordnung für Seelsorgsaushilfen vom 1. Juli 2004 (Amtsblatt 2004, Nr. 11, S. 286 f.) werden mit Wirkung vom 1. Januar 2018 geändert. Vergütungen für Seelsorgsaushilfen

Ordnung für kirchliche Stiftungen in den bayerischen (Erz-)Diözesen in der Fassung vom 01.01.2018

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Änderung der Mitarbeitervertretungsordnung für die Erzdiözese München und Freising

I. Die Mitarbeitervertretungsordnung für die Erzdiözese München und Freising (MAVO) vom 1. Juli 2004 (Amtsblatt 2004, Nr. 10, S. 230 ff.), geändert durch Artikel 6 KAGOAnpG vom 1. Juli 2005 (Amtsblatt

Wahlordnung für die Kirchenverwaltungen der gemeindlichen kirchlichen Steuerverbände in den bayerischen (Erz-)Diözesen in der Fassung vom 01.01.2018

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Abzug vom Gestellungsgeld bei Gewährung von freier Unterkunft und Verpflegung

Die im Amtsblatt 2009, Nr. 1, S. 21 f., veröffentlichten Abzüge vom Gestellungsgeld werden für die mit dem Orden vereinbarte Gewährung von freier Unterkunft und Verpflegung eines Ordensangehörigen ab

Instruktion zu den cc. 535 § 2, 868 § 3, 1116 § 3 und c. 1183 § 3 CIC

Die von Papst Franziskus durch das Motu Proprio De Concordia inter Codices verfügten Änderungen im Kirchenrecht werfen sowohl hinsichtlich der Eintragung der Rituszugehörigkeit innerhalb der katholisc

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