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Dekret zur Ordnung zur Prävention sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen (Präventionsordnung) der Erzdiözese München und Freising

Die Ordnung zur Prävention sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen (Präventionsordnung) der Erzdiözese München und Freising vom 22. August 2014 wird hiermit erneut und

Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst

A. Einführung Präambel In ihrer Verantwortung für den Schutz der Würde und Integrität Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener haben sich die deutschen Bischöfe auf die folgende Or

Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz

Präambel Die Verantwortung für die Prävention gegen sexualisierte Gewalt obliegt dem (Erz-)Bischof als Teil seiner Hirtensorge. Die Prävention ist integraler Bestandteil der kirchlichen Arbeit mit Kin

Diözesane Ordnung für Vergaben im Bauwesen

2.2 Die DVergO-Bau gilt vorbehaltlich Ziff. 2.3 auch dann, wenn – egal, aus welchem Rechtsgrund – ein Dritter im eigenen oder fremden Namen für Rechnung der Erzdiözese, einer Pfründestiftung oder eine

Geschäftsordnung für den Vergabeausschuss

57. D.II Geschäftsordnung für den Vergabeausschuss (GO VA-Bau) Der Vergabeausschuss ist eine Unterkommission der Ordinariatskonferenz. Aus diesem Grund kann die Ordinariatskonferenz Funktion und Aufga

Geschäftsordnung für die Bau- und Kunstkommission

59. D.IV Geschäftsordnung für die Bau- und Kunstkommission (GO BKK) Zuständigkeit Die Bau- und Kunstkommission hat die Aufgabe, bei Baumaßnahmen der Erzdiözese sowie der Kirchlichen Rechtsträger im Si

Geschäftsordnung für die Schulbaukommission

58. D.III Geschäftsordnung für die Schulbaukommission (GO SchulBK) Die Schulbaukommission ist eine Unterkommission der Ordinariatskonferenz. Aus diesem Grund kann die Ordinariatskonferenz Funktion und

Kirchenstiftungsrechtliche Ordnung für Baukostenzuschüsse

46. B.II Kirchenstiftungsrechtliche Ordnung für Baukostenzuschüsse (KiStiftZuschO-Bau) 1. Zuschussvoraussetzungen Die Erzdiözese gewährt nach Maßgabe dieser Ordnung Zuschüsse zu Baumaßnahmen der Kirch

Kirchenstiftungsrechtliche Ordnung für das Controlling und Reporting im Bauwesen

Kirchenstiftungsrechtliche Ordnung für das Controlling und Reporting im Bauwesen (KStiftConReO-Bau) Controlling und Reporting sind wesentliche Elemente der Steuerung und des effektiven Risikomanagemen

Kirchenstiftungsrechtliche Ordnung für die Ausführung von Baumaßnahmen und den Bauunterhalt

B.V Kirchenstiftungsrechtliche Ordnung für die Ausführung von Baumaßnahmen und den Bauunterhalt (KiStiftAusfO-Bau) Die Kirchenstiftungsrechtliche Ordnung für die Ausführung von Baumaßnahmen und den Ba

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