Zurück nach oben
Barrierefreiheit AnmeldungLogin Suche
Laden...
Logo - Rechtssammlung
  • Home
  • Aktuelles Recht
  • Archiv
  • Kontakt

Suchergebnisse

Aktive Filter:

Abschnitt: Juristische Personen Abschnitt: Katholische Erziehung, Schule und Hochschule   Alle Filter entfernen
Typ
  • Normen (41)
Kapitel
  • Allgemeine Rechtsvorschriften, Stellung der Gläubigen, Vereins- und Ordensrecht (16)
  • Verkündigungsdienst (25)
Abschnitt
  • Caritas (1)
  • Datenschutz (3)
  • Dekanate und Regionen (6)
  • Disziplinarrecht (3)
  • Gerichtsordnung (3)
  • Heilige Orte und Zeiten (4)
  • Juristische Personen (16)
  • Kategoriale Seelsorge (7)
  • Katholische Erziehung, Schule und Hochschule (25)
  • Kirchengliedschaft (Aufnahme, Ritus, „Kirchenaustritt“) (4)
  • Kirchliche Stiftungen und Fromme Verfügungen (13)
  • Leitung und Verwaltung der Erzdiözese (20)
  • Liturgie (4)
  • Menschen im Dienst der Kirche (56)
  • Pfarreien und Seelsorge (12)
  • Predigt und Katechese (2)
  • Rechtsakte (2)
  • Sakrament (9)
  • Schiedsstellen und Verwaltungsbeschwerden (1)
  • Sonstige gottesdienstliche Handlungen (4)
  • Strafrecht (5)
  • Vermögenserwerb (8)
  • Vermögensverwaltung und -veräußerung (44)
  • Ökumene (2)
  • Mehr zeigen
Archiv
  • Nicht archiviert (38)
  • archiviert (3)
Inkrafttreten Jahr
  • 2020 (1)
  • 2017 (3)
  • 2016 (2)
  • 2015 (4)
  • 2012 (1)
  • 2008 (2)
  • 2007 (1)
  • 2006 (1)
  • 2002 (2)
  • 2001 (1)
  • 2000 (1)
  • 1997 (1)
  • 1996 (1)
  • 1993 (1)
  • 1992 (1)
  • 1989 (1)
  • 1980 (1)
  • 1970 (16)
  • Mehr zeigen

Ordnung für Kindertageseinrichtungen - allgemeine Genehmigung

Ordnung für Kindertageseinrichtungen - allgemeine Genehmigung Gemäß Art. 44 Abs. 2 Nr. 10 KiStiftO bedarf der Erlass satzungsgleicher Ordnungen der stiftungsaufsichtlichen Genehmigung. Dies gilt auch

Richtlinie für die Einrichtung von Kinderkrippen in Trägerschaft von Pfarrkirchenstiftungen in der Erzdiözese München und Freising

Präambel Die Katholische Kirche unterstützt seit jeher auf der Grundlage des christlichen Glaubens Ehe und Familie. Sie erinnert immer wieder daran, dass Ehe und Familie die Kernzelle jeder Gesellscha

Satzung der Erzbischöflichen Stiftung St. Matthias Wolfratshausen-Waldram

Präambel Die Stiftung St. Matthias wurde als selbstständiger Rechtsträger für das am 1. September 1927 erstmals in München gegründete, am 1. Mai 1929 nach München-Fürstenried und am 1. September 1957

Satzung der Haus Petersberg-Stiftung

Während einer drei Monate dauernden Einsamkeit im Gestapo-Gefängnis Berlin legte der spätere Weihbischof Dr. Johannes Neuhäusler ein Gelöbnis ab, wenn Gott ihn aus dem Gefängnis befreien und die Heima

Satzung der St. Korbinian-Stiftung der Erzdiözese München und Freising

Präambel Die katholische Kirche als „Zeichen und Werkzeug für die innigste Vereinigung mit Gott wie für die Einheit der ganzen Menschheit“ (Vaticanum II LG 1) verwirklicht ihren von Christus erteilten

Satzung der Stiftung Bildungszentrum der Erzdiözese München und Freising

Präambel Katholische Erwachsenenbildung und alles daraus abgeleitete Bildungshandeln folgt dem Verkündigungsauftrag der Kirche an alle Menschen. Dabei ist die Bildung des Menschen eine Grunddimension

Verfahrensordnung für die kirchliche Zulassung von Unterrichtswerken für den katholischen Religionsunterricht

Die Diözesanbischöfe im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz erlassen zur Anwendung der Bestimmung von c. 827 § 2 CIC die folgende Verfahrensordnung für die kirchliche Zulassung von Büchern für den

Prüfungsordnung für die Religionslehrerinnen/Religionslehrer im Kirchendienst in der Erzdiözese München und Freising

Präambel Der kirchliche Vorbereitungsdienst wird gemäß § 4 Abs. 2 der Dienstordnung für Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Kirchendienst in den bayerischen (Erz-)Diözesen mit der Zweiten Dien

Regelung für Supervision für Religionslehrer/-innen i.K.

Supervision Supervision ist Beratung zur Reflexion und Entwicklung beruflichen Handelns. Im Mittelpunkt des Supervisionsprozesses stehen Supervisanden mit allem, was sie in ihrer beruflichen Situation

Regelung für Supervision für Religionslehrer/-innen i.K.; hier: Änderung

Die „Regelung für Supervision für Religionslehrer(innen) i.K.“, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 4/2006, wird wie folgt geändert: In Ziffer 1.1.1 wird der Satz „Religionslehrer(innen) i. K. V. wird die

  • «
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • »

Anmeldung

Hinweis

Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dargestellten Inhalte übernommen. Diese wurden teilweise automatisiert erstellt. Jedem Normtext ist als PDF der Original-Auszug aus dem Amtsblatt angehängt, dies ist der maßgebliche Normtext.

© Erzbistum München und Freising 2024
|
Impressum
Datenschutz