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Abschnitt: Leitung und Verwaltung der Erzdiözese Abschnitt: Menschen im Dienst der Kirche Inkrafttreten Jahr: 2009   Alle Filter entfernen
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Abschnitt
  • Leitung und Verwaltung der Erzdiözese (1)
  • Menschen im Dienst der Kirche (1)
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Mitarbeitervertretungsordnung für die Erzdiözese München und Freising; hier Ausführungsbestimmungen zu § 25 Diözesane Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen

Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 MAVO (siehe Amtsblatt Nr. 10/2004, S. 230 ff.) werden folgende Ausführungsbestimmungen erlassen: I. Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen - Bereich A (DiAG

Archivordnung für die Seelsorgestellen und kirchlichen Einrichtungen im Erzbistum München und Freising

Nach gemeinsamem Beschluss der bayerischen Bistumsarchive vom 12. April 2008 und mit Zustimmung der Bayerischen Generalvikare-Konferenz vom 30. März 2009 wird folgende Archivordnung für die Seelsorges

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Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dargestellten Inhalte übernommen. Diese wurden teilweise automatisiert erstellt. Jedem Normtext ist als PDF der Original-Auszug aus dem Amtsblatt angehängt, dies ist der maßgebliche Normtext.

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