Alle Amtshandlungen an Katholiken, die in der Seelsorgsregion München leben, sind unverzüglich auf den gebräuchlichen Formularen zur Eintragung dem Erzbischöflichen Matrikelamt, Pacellistraße 7, Postf
Aus gegebenem Anlass werden die Pfarreien, welche dem Erzb. Matrikelamt München angeschlossen sind, ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sakramentale Handlungen (Taufen, Firmungen, Eheschließungen) o
Für das Erzbistum München und Freising Erzbischof Es wird empfohlen, vorstehenden Aufruf in den Pfarrbriefen zur Weihnachtszeit abzudrucken. Näheres zur Aktion Dreikönigssingen 2004: Siehe auch dieses
Die Frühjahrs-Vollversammlung 2008 der Deutschen Bischofskonferenz befasste sich erneut mit Fragen der archivischen Sicherung der Kirchenbücher. Sie nahm die Leitlinien, die von der Bundeskonferenz de
Satzung für die gemeindlichen kirchlichen Steuerverbände in den bayerischen (Erz-)Diözesen (GStVS) in der Fassung vom 1. Januar 2018 Inhaltsübersicht Erster Abschnitt: Gemeindlicher kirchlicher Steuer
1. Ziel der Visitation Die Visitation nimmt die Pfarrei/den Pfarrverband in ihrer/seiner Gesamtheit in den Blick. Sie versteht sich vor allem als Pastoralbesuch, bei dem gemeinsam „nachgeschaut“ wird,
Präambel Grundlage für diese Ordnung bilden die Satzung für Pfarrgemeinderäte der Erzdiözese München und Freising vom 1. Dezember 1993 und die Rahmenordnung für die Arbeit in Pfarrverbänden vom 21. Ju
§ 1 [Errichtung] Für die (Erz-)Diözesen München und Freising, Bamberg, Augsburg, Eichstätt, Passau, Regensburg und Würzburg wird aufgrund der Vereinbarung der Diözesanbischöfe vom 2. März 2005 gemäß c
An die Stelle des Dekrets vom 15. Juni 2010 (Amtsblatt für das Erzbistum München und Freising Nr. 8 vom 21. Juni 2010, S. 194) tritt das nachfolgende Dekret: Dekret zur Änderung des Dekrets über die E
Artikel 1 Änderung des Dekrets vom 2. März 2005 Das Dekret wird wie folgt geändert: 1. § 3 Satz 3 wird wie folgt geändert: Das Wort „Eine“ wird durch das Wort „Die“ ersetzt. 2. § 4 wird wie folgt geän