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Abschnitt: Vermögensverwaltung und -veräußerung Abschnitt: Rechtsakte Inkrafttreten Jahr: 1982   Alle Filter entfernen
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  • 1982 (1)

Instandsetzung kirchlich-liturgischer Geräte von historischem Wert

Aus gegebenem Anlass wird auf folgendes aufmerksam gemacht: In jüngster Zeit wurden mehrere liturgische Geräte von historischem Wert im Bereich des Erzbistums durch elektrolytische Tauchverfahren („Galvanisieren") restauriert. Im Interesse der Erhaltung des Wertes dieser handwerklich gefertigten Kunstwerke wird eindringlich darauf hingewiesen, dass kirchlich-liturgische Geräte (d. h. alle handwerklich gefertigten Kelche, Ciborien, Monstranzen, Reliquiare, Wein- und Wassergarnituren, Leuchter und dergl., die vor 1945 entstanden sind) nicht mittels elektrolytischer Tauchverfahren neu mit Gold und Silber überzogen werden dürfen. Dieses Verfahren mindert den Wert dieser historischen Stücke stark herab. Es wird deshalb angeordnet, dass alle liturgischen Geräte, die Eigentum der Kirchenstiftung sind, erst nach Begutachtung durch das Kunstreferat und gemäß dessen Empfehlungen instandgesetzt werden dürfen. Wegen der Begutachtung muss rechtzeitig vor der Vergabe eines Auftrages mit dem Kunstreferenten ein Termin ausgemacht werden. KirchenvermögenVermögensverwaltung und -veräußerung1982-06-09

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Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dargestellten Inhalte übernommen. Diese wurden teilweise automatisiert erstellt. Jedem Normtext ist als PDF der Original-Auszug aus dem Amtsblatt angehängt, dies ist der maßgebliche Normtext.

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