Aufgrund von Art. 16 Abs. 1 Ziffer 8 und gemäß Art. 22 Abs. 12 der Verfassung des Katholischen Schulwerks in Bayern - Körperschaft des öffentlichen Rechts - erläßt der Verwaltungsrat folgende Diszipli
Der Ordinariatsrat der Erzdiözese München und Freising hat in seiner Sitzung vom 24. Juli 2007 die „Richtlinie für die Einrichtung von Kinderkrippen in Trägerschaft von Pfarrkirchenstiftungen in der E
Ordnung für Kindertageseinrichtungen - allgemeine Genehmigung Gemäß Art. 44 Abs. 2 Nr. 10 KiStiftO bedarf der Erlass satzungsgleicher Ordnungen der stiftungsaufsichtlichen Genehmigung. Dies gilt auch
Der Einsatz der kirchlich angestellten Religionslehrkräfte, ihre Zuweisung für den Religionsunterricht an Grund-, Haupt- und Förderschulen, ist Aufgabe des Schulreferats des Erzbischöflichen Ordinaria
§ 1 Diözesanrat 1) Der Diözesanrat ist das vom Erzbischof anerkannte Organ im Sinne des Konzildekrets über das Apostolat der Laien (Nr. 26) zur Koordinierung der Kräfte des Laienapostolats und zur För
Der mit Dekret vom 2. Februar 2011 gemäß c. 473 § 4 CIC errichtete Bischofsrat erhält folgendes Statut: Artikel 1 Funktion und Aufgabe (1) Der Bischofsrat des Erzbischofs von München und Freising ist
Änderung der Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der katholischen Kirche (Kirchliche Archivordnung - KAO) § 1 der am 1. Februar 2014 in Kraft getretenen Anordnung über die Sicherung u
Präambel Katholische Erwachsenenbildung und alles daraus abgeleitete Bildungshandeln folgt dem Verkündigungsauftrag der Kirche an alle Menschen. Dabei ist die Bildung des Menschen eine Grunddimension
Die Finanzdirektoren der deutschen Diözesen haben auf ihrer Konferenz am 2.12.1993 beschlossen: „Die Kollekten in den Fremdsprachigen Missionen sollen wie bei den Pfarreien in den Diözesen abgehalten
Zur Ordnung des Kollektenwesens für die Missions- und Entwicklungshilfe erläßt die Erzdiözese München und Freising folgende Bestimmungen: Die von der Deutschen Bischofskonferenz offiziell anerkannten