Entsprechend der Empfehlung der Deutschen Bischofskonferenz erlasse ich für den Bereich der Erzdiözese München und Freising in Ausführung und Ergänzung der Partikularnorm Nr. 19 - unbeschadet der staa
Die Finanzdirektoren der deutschen Diözesen haben auf ihrer Konferenz am 2.12.1993 beschlossen: „Die Kollekten in den Fremdsprachigen Missionen sollen wie bei den Pfarreien in den Diözesen abgehalten
Zur Ordnung des Kollektenwesens für die Missions- und Entwicklungshilfe erläßt die Erzdiözese München und Freising folgende Bestimmungen: Die von der Deutschen Bischofskonferenz offiziell anerkannten