Zur Förderung eines geordneten Eintritts in den Ruhestand der im Dienst der Erzdiözese München und Freising stehenden Priester werden folgende Regelungen erlassen: § 1 Allgemeine Altersgrenze Die allg
Gestützt auf die Cann. 275 § 1, 278 § 1 und 280 CIC, besteht ein dienstliches Interesse daran, dass die Priester in der Erzdiözese den gegenseitigen mitbrüderlichen Austausch pflegen. Hierzu werden di
Der Erzbischof von München und Freising Führungsaufsicht für Kleriker Dekret Führungsaufsicht für Kleriker, denen wegen schwerwiegender Delikte die Ausübung der mit ihrer Weihe verbundenen Befugnisse