Zurück nach oben
Barrierefreiheit AnmeldungLogin Suche
Laden...
Logo - Rechtssammlung
  • Home
  • Aktuelles Recht
  • Archiv
  • Kontakt

Suchergebnisse

Aktive Filter:

Kapitel: Kirchenvermögen Kapitel: Verkündigungsdienst Inkrafttreten Jahr: 1970   Alle Filter entfernen
Typ
  • Normen (21)
Kapitel
  • Allgemeine Rechtsvorschriften, Stellung der Gläubigen, Vereins- und Ordensrecht (20)
  • Die Erzdiözese und ihre Untergliederungen (17)
  • Heiligungsdienst (15)
  • Kirchenvermögen (8)
  • Rechtsschutz und Gerichtsverfahren (1)
  • Verkündigungsdienst (13)
  • Mehr zeigen
Abschnitt
  • Katholische Erziehung, Schule und Hochschule (11)
  • Vermögenserwerb (3)
  • Vermögensverwaltung und -veräußerung (5)
  • Ökumene (2)
Archiv
  • Nicht archiviert (21)
Inkrafttreten Jahr
  • 1970 (21)

Spirituelle Studienbegleitung für Religionsphilologen

Aufgrund der Beschlüsse der Bayer. Bischofskonferenz vom 15./16. 3. 1978 und vom 14./15. 3.1983 ist zur Erlangung der kirchlichen Unterrichtserlaubnis (Missio Canonica) neben der wissenschaftlichen un

Disziplinarordnung des Katholischen Schulwerks in Bayern

Aufgrund von Art. 16 Abs. 1 Ziffer 8 und gemäß Art. 22 Abs. 12 der Verfassung des Katholischen Schulwerks in Bayern - Körperschaft des öffentlichen Rechts - erläßt der Verwaltungsrat folgende Diszipli

Kollektenordnung für die Fremdsprachigen Missionen

Die Finanzdirektoren der deutschen Diözesen haben auf ihrer Konferenz am 2.12.1993 beschlossen: „Die Kollekten in den Fremdsprachigen Missionen sollen wie bei den Pfarreien in den Diözesen abgehalten

Kollektenwesen für die Missions- und Entwicklungshilfe

Zur Ordnung des Kollektenwesens für die Missions- und Entwicklungshilfe erläßt die Erzdiözese München und Freising folgende Bestimmungen: Die von der Deutschen Bischofskonferenz offiziell anerkannten

Melde- und genehmigungspflichtige Veränderungen bei den Kindertagesstätten in Trägerschaft von Pfarrkirchenstiftungen

Der Ordinariatsrat der Erzdiözese München und Freising hat in seiner Sitzung vom 24. Juli 2007 die „Richtlinie für die Einrichtung von Kinderkrippen in Trägerschaft von Pfarrkirchenstiftungen in der E

Ordnung für Kindertageseinrichtungen - allgemeine Genehmigung

Ordnung für Kindertageseinrichtungen - allgemeine Genehmigung Gemäß Art. 44 Abs. 2 Nr. 10 KiStiftO bedarf der Erlass satzungsgleicher Ordnungen der stiftungsaufsichtlichen Genehmigung. Dies gilt auch

Richtlinie für die Einrichtung von Kinderkrippen in Trägerschaft von Pfarrkirchenstiftungen in der Erzdiözese München und Freising

Präambel Die Katholische Kirche unterstützt seit jeher auf der Grundlage des christlichen Glaubens Ehe und Familie. Sie erinnert immer wieder daran, dass Ehe und Familie die Kernzelle jeder Gesellscha

Errichtung der Finanzkommission als Vermögensverwaltungsrat gemäß c. 492 §2 CIC/1983

DEKRET Die in der Erzdiözese München und Freising bestehende Finanzkommission ist der Vermögensverwaltungsrat nach c. 492 § 2 CIC, unbeschadet der Zuständigkeit des Diözesansteuerausschusses gemäß Erl

Verwaltungsvorschriften zur Partikularnorm Nr. 19 der Deutschen Bischofskonferenz

Entsprechend der Empfehlung der Deutschen Bischofskonferenz erlasse ich für den Bereich der Erzdiözese München und Freising in Ausführung und Ergänzung der Partikularnorm Nr. 19 - unbeschadet der staa

Ordnung der Kirchlichen Studienbegleitung in der Erzdiözese München und Freising für Studierende der Katholischen Theologie mit dem Berufsziel Religionslehrer/-in

Aufgrund veränderter religiöser Situation von Kindern und Jugendlichen sind Religionslehrer/innen für viele Schülerinnen und Schüler heute wichtige Ansprechpartner in Glaubens- und Lebensfragen. Sie s

  • 1
  • 2
  • 3
  • »

Anmeldung

Hinweis

Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dargestellten Inhalte übernommen. Diese wurden teilweise automatisiert erstellt. Jedem Normtext ist als PDF der Original-Auszug aus dem Amtsblatt angehängt, dies ist der maßgebliche Normtext.

© Erzbistum München und Freising 2024
|
Impressum
Datenschutz