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Stiftungsakt über die Errichtung der St. Antonius-Stiftung der Erzdiözese München und Freising als einer kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts

Hiermit errichtet der Erzbischof von München und Freising folgende Stiftung: I. Die Stiftung soll den Namen „St. Antonius-Stiftung der Erzdiözese München und Freising" führen, ihren Sitz in München ha

Satzung der Domkirchenstiftung Freising

Präambel Die Domkirche in Freising, unter dem Patronat der heiligen Maria und des heiligen Korbinians, wird seit der kanonischen Gründung des Bistums im Jahre 739 in vielen altehrwürdigen Stiftungsurk

Satzung der Erzbischöflichen Knabenseminarstiftung Freising

Durch königliches Reskript wurde am 5. Mai 1826 die Errichtung des Knabenseminars Freising verfügt. Mit Schreiben des Königlichen Bayerischen Staatsministeriums des Innern für Kirchen- und Schulangele

Errichtung eines Institutum religiosum des diözesanen Rechts

Aufgrund der Ermächtigung durch den Apostolischen Stuhl vom 22. März 1988 hat der Hochwürdigste Herr Erzbischof Friedrich Kardinal Wetter am Osterfest, 26. März 1989, die Gemeinschaft der Missionsschw

Verwaltung des Verena-Hilfswerkes

Im Hinblick auf die vorgesehene Änderung der Verfahrensabläufe beim Verena-Hilfswerk der Erzdiözese München und Freising ist eine Änderung von § 3 des Verena-Hilfswerks erforderlich. § 3 der Ordnung f

Satzung des Caritasverbands der Erzdiözese München und Freising e.V.

Präambel Das Gebot Jesu „Liebet einander! Wie ich euch geliebt habe, so sollt auch einander lieben“ (Joh. 13,34) und seine Aufforderung, den Notleidenden zu helfen, ist an jeden einzelnen Christen ger

Geschäftsordnung für den strategischen Vergabeausschuss

56. D.I Geschäftsordnung für den strategischen Vergabeausschuss (GO SVA-Bau) Der strategische Vergabeausschuss ist eine Unterkommission der Ordinariatskonferenz. Aus diesem Grund kann die Ordinariatsk

Geschäftsordnung für die Bau- und Kunstkommission

59. D.IV Geschäftsordnung für die Bau- und Kunstkommission (GO BKK) Zuständigkeit Die Bau- und Kunstkommission hat die Aufgabe, bei Baumaßnahmen der Erzdiözese sowie der Kirchlichen Rechtsträger im Si

Geschäftsordnung für den Vergabeausschuss

57. D.II Geschäftsordnung für den Vergabeausschuss (GO VA-Bau) Der Vergabeausschuss ist eine Unterkommission der Ordinariatskonferenz. Aus diesem Grund kann die Ordinariatskonferenz Funktion und Aufga

Geschäftsordnung für die Schulbaukommission

58. D.III Geschäftsordnung für die Schulbaukommission (GO SchulBK) Die Schulbaukommission ist eine Unterkommission der Ordinariatskonferenz. Aus diesem Grund kann die Ordinariatskonferenz Funktion und

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