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Dekret Die ergänzende Regelung zur Stipendien- und Stolgebührenordnung der Bayerischen Kirchenprovinzen vom 07. November 2002 (Amtsblatt für das Erzbistum München und Freising 2002, S. 313) erhält fol

Anlagerichtlinien für die Kirchenstiftungen in der Erzdiözese München und Freising

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Errichtung eines Institutum religiosum des diözesanen Rechts

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Ordnung für das Verena-Hilfswerk der Erzdiözese München und Freising für die Haushälterinnen von Geistlichen

§1 Name und Zweck 1. Die Erzdiözese München und Freising ist Träger für das Verena-Hilfswerk für die Haushälterinnen von Geistlichen der Erzdiözese München und Freising. 2. Das Verena-Hilfswerk gewähr

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Präambel Seit Beginn der Christianisierung in Bayern haben die katholischen Bischöfe Bildung und Erziehung in hervorragender Weise gepflegt. Um den Bestand kirchlicher Schulen und Bildungshäuser in de

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