Zurück nach oben
Barrierefreiheit AnmeldungLogin Suche
Laden...
Logo - Rechtssammlung
  • Home
  • Aktuelles Recht
  • Archiv
  • Kontakt

Suchergebnisse

Aktive Filter:

Kapitel: Kirchenvermögen Inkrafttreten Jahr: 2012   Alle Filter entfernen
Typ
  • Normen (2)
Kapitel
  • Allgemeine Rechtsvorschriften, Stellung der Gläubigen, Vereins- und Ordensrecht (3)
  • Heiligungsdienst (1)
  • Kirchenvermögen (2)
Abschnitt
  • Vermögensverwaltung und -veräußerung (2)
Archiv
  • Nicht archiviert (2)
Inkrafttreten Jahr
  • 2012 (2)

Wahlordnung für die Steuerausschüsse der gemeinschaftlichen kirchlichen Steuerverbände In den bayerischen (Erz-)Diözesen

Der Erzbischof von München und Freising erlässt - ebenso wie die (Erz-)Bischöfe von Bamberg, Augsburg, Eichstätt, Passau, Regensburg und Würzburg je gleichlautend für ihren Zuständigkeitsbereich - zu

Diözesane Erlasse für kirchliche Stiftungen, gemeindliche und gemeinschaftliche kirchliche Steuerverbände sowie die Ordnung über die Erhebung von Kirchensteuern in den bayerischen (Erz-)Diözesen

Diözesane Erfassung für kirchliche Stiftungen, gemeindliche und gemeinschaftliche kirchliche Steuerverbände sowie die Ordnung über die Erhebung von Kirchensteuern in den bayerischen (Erz-)Diözesen Die

  • 1

Anmeldung

© Erzbistum München und Freising 2024
|
Impressum
Datenschutz