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Kapitel: Heiligungsdienst Inkrafttreten Jahr: 1970   Alle Filter entfernen
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Inkrafttreten Jahr
  • 1970 (15)

Standards für die Firmvorbereitung in den Pfarreien/Pfarrverbänden

Die Vorbereitung auf das Sakrament der Firmung nimmt in den Pfarrgemeinden einen wichtigen Platz in der Pastoral ein. Um in der breit gefächerten Praxis einen gemeinsamen Weg zu gehen, hat der Fachbereich „Sakramentenpastoral/Gemeindekatechese“ im Seelsorgereferat I Standards formuliert, die in der Sitzung des Ordinariatsrates am 11. Mai 2010 besprochen wurden. Sie sind ein verbindlicher Rahmen für die Gestaltung der Firmvorbereitung. Die Verantwortung für die Firmvorbereitung liegt beim Pfarrer, der sie im Rahmen der Gesamtpastoral der Pfarrei/des Pfarrverbandes an andere Seelsorger/innen delegieren kann. Eine wichtige Mitverantwortung kommt der gesamten Pfarrei zu - besonders dem jeweiligen Pfarrgemeinderat. Sie kann nicht außerpfarrlichen Gruppen übertragen werden. Entsprechend dem Lehrplan der 7./8. Jahrgangsstufe (7.1 / 8.1 HS - 7.2 RS - 7.3 Gym) kann schulisch vermitteltes Basiswissen bei den Firmlingen vorausgesetzt werden. Die Firmvorbereitung in der Pfarrei soll den Lern- und Lebensort Schule berücksichtigen sowie den Kontakt zu den Religionslehrern/innen nutzen, die wichtige Lebens- und Glaubensbegleiter der Firmlinge sind. Als unterstützende Kooperationspartner bieten sich in der Regel die Jugendpfleger/innen und -seelsorger/innen an den Katholischen Jugendstellen der Landkreise an. Besonders bei der Begleitung von Besinnungstagen können sie das personale Angebot der Pfarrei bereichern. Sie können auch nach der Firmung dabei helfen, die Firmlinge in die Jugendarbeit der Pfarrei zu integrieren. Die Firmgruppenleiter/innen (FGL) haben für die Seelsorger/innen herausragende Bedeutung und sind kooperativ in die Firmvorbereitung, in die Planung der einzelnen Termine usw. einzubeziehen. Auf ihre Ausbildung und Begleitung ist besondere Mühe und Sorgfalt zu verwenden. Für die Firmlinge sind sie wichtige Zeugen des Glaubens und Bindeglieder zum Leben der Pfarrei. Inhaltlich widmet sich die Firmvorbereitung vor allem den Themen „Heiliger Geist“ und „Sakrament“ und geht der Frage nach, wie diese im Leben der Jugendlichen erfahrbar sein können. Auf das Erleben von Gemeinschaft/Kirche (in Kleingruppe, Großgruppe, Pfarrei) ist Wert zu legen. Neben Gruppenstunden sind Jugendliturgie, Beicht-/Glaubensgespräche, Projektarbeit und Einkehrtage oder -wochenenden wichtige und angemessene Erfahrungsräume. Ein „Firmpass“ kann ein unterstützendes Instrument dabei sein, die Firmlinge aktiver während der Vorbereitungszeit zu beteiligen. Die Anforderungen sollen jedoch nicht so hoch sein, dass Firmlinge vom Empfang des Sakraments ausgeschlossen werden. Eine wichtige Zielgruppe bei der Firmvorbereitung sind die Eltern und Paten der Firmlinge. Zu Themen wie „Pubertät“, „Loslassen können“, „Lebensbegleitung“ bieten sich abendliche Treffen an - mit Erfahrungsaustausch und Informationen, in denen auch die frohe Botschaft des Firmsakramentes für sie aufleuchtet. Das Diözesankonzept „Geistreich leben“ mit seinen acht Gruppenstunden ist die Basis in qualitativer wie quantitativer Hinsicht; insgesamt sollen es (mit Gottesdiensten, Ausflügen, Projekten etc.) nicht mehr als 16 verpflichtende Termine sein. In Pfarreien, in denen die Firmvorbereitung in zusammenhängenden Blöcken (z.B. an Samstagen) erfolgt, ist die Zahl der Treffen entsprechend anzupassen. Die Dauer der Firmvorbereitung - Anmeldung bis Firmspendung - soll sich zwischen vier und sechs Monaten bewegen. Der Fachbereich „Sakramentenpastoral/Gemeindekatechese/Ehrenamtliche Laiendienste“ bietet den Seelsorgern/innen auf Pfarrei- sowie Dekanatsebene fachliche Beratung an; er lädt zu Reflexion und Erfahrungsaustausch ein und bildet Firmgruppenleiter/innen aus. HeiligungsdienstSakrament1970-01-01

Leitlinien für die Sakramentenpastoral (Taufe, Erstkommunion, Firmung)

Das Pastorale Forum in Freising hat sich mit der Pastoral der Initiationssakramente Taufe, Erstkommunion und Firmung befasst. Es konnte die in diesem Zusammenhang anstehenden Fragen nicht abschließend behandeln. In Weiterführung der grundsätzlichen Vorschläge des Pastoralen Forums befassten sich daraufhin eine Arbeitsgruppe und ein Studientag mit diesen Fragen und erarbeiteten „Leitlinien für die Sakramentenpastoral“ im Hinblick auf Taufe, Erstkommunion und Firmung. Diese „Leitlinien für die Sakramentenpastoral“ werden hiermit veröffentlicht und für die Pfarrgemeinden im Erzbistum München und Freising als verbindlich erklärt: sie liegen diesem Amtsblatt in Form einer Broschüre bei, die Bestandteil des Amtsblattes ist. Weitere Exemplare dieser Broschüre können im Seelsorgereferat, Fachbereich „Gemeindekatechese/ehrenamtliche Laiendienste“, Tel. (089) 21371371, angefordert werden. HeiligungsdienstSakrament1970-01-01

Änderung des Ritus der Fußwaschung

Mit Dekret vom 6. Januar 2016 hat die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung auf Wunsch des Heiligen Vaters den Ritus der Fußwaschung in der Messe vom letzten Abendmahl am Gründonnerstag modifiziert. Um das Volk Gottes in seiner Verschiedenheit und Einheit zu repräsentieren, kann diese Gruppe künftig, wie es ausdrücklich heißt, „aus Männern und Frauen bestehen und angemessenerweise aus Jungen und Alten, Gesunden und Kranken, Klerikern, Ordensleuten und Laien“. Die Beschränkung auf männliche Teilnehmer ist damit ab sofort aufgehoben. Dementsprechend lautet in der betreffenden Rubrik im Messbuch zur Karwoche und Osteroktav, S. 26, sowie im Messbuch I, S. [23], der bisherige Satz: „Die Altardiener geleiten die Männer, an denen die Fußwaschung vorgenommen werden soll, zu den an geeigneter Stelle bereitgestellten Sitzen“, künftig wie folgt: „Die Altardiener geleiten diejenigen, die aus dem Volk Gottes dazu ausgewählt wurden, zu den an geeigneter Stelle bereitgestellten Sitzen.“ HeiligungsdienstLiturgie2016-01-06

Bestimmungen zu Heilungs- und Segnungsgottesdiensten

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass dem Amtsblatt Nr. 8 vom 30. Mai 2007 bezüglich der Nr. 102 „Hinweise zu verschiedenen pastoralen Anliegen“ (S.210) „Bestimmungen zu Heilungs- und Segnungsgottesdiensten für die Erzdiözese München und Freising“ beigelegt waren. Diese Bestimmungen sind notwendig, damit diese geistlichen Angebote von Priestern oder Ordensfrauen in rechter Weise durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, die finanzielle Seite dieser Angebote zu beachten. Der Ordinariatsrat hat deshalb noch einmal festgelegt, dass alle Einnahmen bei solchen geistlichen Veranstaltungen korrekt von der Kirchenstiftung an ein amtliches Konto des jeweiligen Missionars (Ordensoberer bzw. Bistum) überwiesen werden müssen, um steuerrechtliche und finanztechnische Vorgaben korrekt zu erfüllen. Im Kirchenraum dürfen keine Schriften oder Materialien zum Verkauf angeboten werden. Die Herren Pfarrer und Pfarradministratoren werden als Letztverantwortliche gebeten, die jeweiligen Veranstalter dieser geistlichen Angebote darauf hinzuweisen und für die Einhaltung der genannten Bestimmungen zu sorgen und nach Möglichkeit selbst bei der Veranstaltung präsent zu sein. Es ist untersagt, solche Gottesdienste auf Bild- und Tonträger aufzunehmen oder zu senden. HeiligungsdienstLiturgie1970-01-01

Die Feier von Ostern

Im Januar 1988 ist ein Rundschreiben der Gottesdienstkongregation erschienen „Über die Feier von Ostern und ihre Vorbereitung“ (Bestandteil des Amtsblattes Nr. 10/1988). Die Dekanekonferenz hat sich am 4. Oktober 1988 ausführlich damit befasst. Wir weisen auf folgende Punkte hin, die in unserem Erzbistum besondere Beachtung verdienen. Die Missa chrismatis In unserer Diözese wird am Mittwoch der Karwoche im Dom in München die Missa chrismatis, „die Feier der Ölweihen“, gefeiert. Sie ist ein Zeichen der engen Verbundenheit der Priester des Bistums mit dem Bischof und untereinander in dem einen Priestertum Christi. Darum sollen möglichst viele Priester aus allen Regionen und Dekanaten daran teilnehmen. Sie sind als Zeugen und Helfer bei der Weihe des Chrisams zugegen, wie sie ja auch in ihrem täglichen priesterlichen Dienst Mitarbeiter des Bischofs sind. Zur Grundgestalt der einzelnen Feiern Um das Gedächtnis des Abendmahls am Gründonnerstagabend sinngemäß zu feiern, sind alle weiteren Meßfeiern an diesem Tag, auch Sterbegottesdienste (selbst wenn an dem Tag eine Beerdigung stattfindet), streng verboten. Beim Abendmahlsgottesdienst muß der Tabernakel, wenn er sich im Altarraum befindet, leer sein. Der Höhepunkt des Karfreitagsgottesdienstes ist die Kreuzverehrung in der Doppelgestalt der Verehrung durch die Gemeinde bei der Enthüllung bzw. dreifachen Erhebung und der anschließenden Verehrung durch den einzelnen. Die Einzelverehrung geschieht mit nur einem Kreuz und sollte nie entfallen! In diesem Zusammenhang wird empfohlen, Kreuze und Altarbilder im Kirchenraum ab dem Vorabend des fünften Fastensonntags mit Tüchern zu verhüllen. Das geschmückte Vortragskreuz am Palmsonntag bleibt unverhüllt. Der Karsamstag ist zwar ohne Eucharistie, aber nicht ohne Gebetsversammlung der Gemeinde. Der Altar bleibt leer. Die Kirche wartet betend, bis der Herr zu den Seinen kommt. Ein morgendlicher Gottesdienst (ca. 8 Uhr) wird allen Gemeinden dringend empfohlen, am besten in der Form der „Trauermette“. Die Osternachtfeier darf in ihrer Struktur nicht eigenmächtig geändert werden. Die Zahl der alttestamentlichen Lesungen (nicht nur aus dem Gesetz, sondern auch aus den Propheten) muß das nächtliche Wachen erfahrbar machen. Deshalb sollen wenigstens vier ausgewählt werden; die Lesung aus dem Buch Exodus darf niemals entfallen. In der österlichen Haupteucharistie der Nacht sollte der Gemeinde, nach entsprechender Vorbereitung bzw. Erklärung, die Möglichkeit geboten werden, die Kommunion unter beiden Gestalten zu empfangen. Bei der nächtlichen Feier sollten die verschiedenen musikalischen Möglichkeiten und Fähigkeiten der Gemeinde genützt werden, auch wo später ein festliches Osterhochamt gefeiert wird. Die Osterfeier endet erst mit der Vesper des Ostersonntags, die darum nach Möglichkeit mit der Gemeinde gefeiert werden sollte. Dabei kann das Taufwasser in festlicher Prozession zum Taufbrunnen gebracht werden. Der Zeitansatz der Osternachtfeier Originär ist der Zeitansatz um Mitternacht. Bei Verschiebung gegen Morgen oder Abend muß der Charakter der nächtlichen Feier erhalten bleiben. Die Osternachtfeier darf darum auf keinen Fall vor 21 Uhr beginnen. Wird die Feier auf Ende der Nacht verlegt, muß berücksichtigt werden, ob Ostern auf einen frühen oder späten Termin fällt, damit der Charakter des Nachtgottesdienstes bewahrt bleibt. Wenn Ostern an einem frühen Termin gefeiert wird, ist der spätest mögliche Beginn 5 Uhr morgens. Bei späterem Ostertermin muß der Beginn entsprechend früher angesetzt werden, damit die Osternacht nicht Frühmesse wird und sie auch nicht Vorabendmesse werden darf. Die bewährte Feier der nächtlichen Christmette kann dabei Vorbild sein. Die Osterkerze Jedes Jahr ist eine neue Osterkerze erforderlich. Es darf nicht die alte Osterkerze mit geänderter Jahreszahl verwendet werden. Sie muß durch ihre Größe gegenüber den anderen Kerzen deutlich hervortreten. Die Osterkerze brennt bei allen Gottesdiensten während der fünfzig österlichen Tage, bis zum Pfingstsonntag einschließlich, an ihrem hervorgehobenen Platz im Altarraum. Sie wird dann beim Taufbrunnen aufgestellt und nur für Sterbegottesdienste in den Altarraum gebracht. Sie ist keine „Sonntagskerze“ während des Jahres und soll nicht sinnentstellt als „Wetterkerze“ beim Altar verbleiben. Die Osterfeier im Pfarrverband Der Priester soll am Gründonnerstag nur einmal die Eucharistie feiern. In den übrigen ihm anvertrauten Gemeinden möge er an den Abenden vorher die Messe vom Tag feiern. Der Karfreitagsgottesdienst wird nur vom Priester geleitet, weil er ein Teilstück der ganzen zusammenhängenden Osterfeier ist. Der Pfarrer feiert ihn mit e i n e r Gemeinde; wenn kein weiterer Priester zur Verfügung steht, kann ihn an einem anderen Ort ein Diakon halten. An den übrigen Orten halten die Wortgottesdienst-Leiter eine Feier in vereinfachter Form: Eröffnungsgebet, Lesung aus dem Hebräerbrief, Passion, Kreuzenthüllung und -verehrung, Fürbitten, Schlußlied. Die Kommunionspendung entfällt. c) Vom Sinnzusammenhang her kann man die Osternacht nur einmal feiern. Der Pfarrer kann sie trotzdem notfalls in zwei Gemeinden halten, einmal am Abend, einmal am Morgen. In einer dritten Gemeinde hält er das festliche Osterhochamt. Er bringt dazu das Osterlicht aus der Nachtfeier mit und segnet gegebenenfalls das Taufwasser. Volksbrauchtum in der Osterfeier Im Brauchtum besteht eine vollständige Parallele zur liturgischen Osterfeier, vom „Kerker“ am Gründonnerstag über das „Heilige Grab“ bis zur „Auferstehung“. Bei der erneuerten Liturgie ist eine solche Parallelfeier nicht mehr möglich, es können aber Elemente daraus in das gottesdienstliche Leben eingefügt werden. Der Aufbau des „Heiligen Grabes“ als Ort des Gebetes ist eine solche positive Möglichkeit. Doch darf es den Gottesdienst nicht behindern. Es darf nicht im Altarraum aufgebaut werden und den Altar verdrängen; sein Platz ist Ort stillen Gebetes, nicht offizieller Liturgie. Im „Heiligen Grab“ den Leib des Herrn in der Monstranz auszustellen, widerspricht dem Sinn des „Heiligen Grabes“ und der Eucharistieverehrung; es verdunkelt den österlichen Weg der Kirche. Im Rundschreiben der Gottesdienstkongregation heißt es dazu: „Eine Aussetzung in der Monstranz ist nicht zulässig“ (Nr. 55). Der österliche Weg der Kirche führt vom Abend des Gründonnerstag mit der feierlichen Aufbewahrung der Eucharistischen Brotsgestalten über den Karfreitag, an dem die Kirche von der Eucharistie Abschied nimmt, zur Osternacht. Hostien, die nach der Kommunionausteilung am Karfreitag übrig bleiben, werden nach Möglichkeit nicht im Tabernakel, sondern an einem anderen dafür bereiteten Ort außerhalb des Kirchenraumes aufbewahrt. Am Karsamstag wacht und betet die Kirche vor dem leeren Altar und dem leeren Tabernakel bis zum Kommen des Herrn in der Eucharistie der Osternacht. Wo die Aussetzung am „Heiligen Grab“ noch Brauch ist, sind die Gläubigen mit pastoraler Klugheit in den Sinn der Osterfeier (sacrum triduum) einzuführen, um diesen Brauch zu ändern. Auch die erneuerte Liturgie gibt viele Möglichkeiten, Volksbrauchtum zu pflegen. Besonders erinnert sei an den Feuer- und Lichtbrauch der Osternacht und an die österliche Speisenweihe, durch die die Osterfeier in die Familie hinein verlängert wird. HeiligungsdienstLiturgie1970-01-01

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Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dargestellten Inhalte übernommen. Diese wurden teilweise automatisiert erstellt. Jedem Normtext ist als PDF der Original-Auszug aus dem Amtsblatt angehängt, dies ist der maßgebliche Normtext.

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