Präambel Der kirchliche Vorbereitungsdienst wird gemäß § 4 Abs. 2 der Dienstordnung für Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Kirchendienst in den bayerischen (Erz-)Diözesen mit der Zweiten Dien
In Fortschreibung der Errichtungsurkunde der Frauenkommission in der Erzdiözese München und Freising vom 19. November 1993 wird die Frauenkommission mit Wirkung vom 1. Februar 2015 neu geregelt. § 1 A