Zurück nach oben
Barrierefreiheit AnmeldungLogin Suche
Laden...
Logo - Rechtssammlung
  • Home
  • Aktuelles Recht
  • Archiv
  • Kontakt

Suchergebnisse

Aktive Filter:

Abschnitt: Datenschutz Abschnitt: Katholische Erziehung, Schule und Hochschule   Alle Filter entfernen
Typ
  • Normen (28)
Kapitel
  • Rechtsschutz und Gerichtsverfahren (3)
  • Verkündigungsdienst (25)
Abschnitt
  • Caritas (1)
  • Datenschutz (3)
  • Dekanate und Regionen (6)
  • Disziplinarrecht (3)
  • Gerichtsordnung (3)
  • Heilige Orte und Zeiten (4)
  • Juristische Personen (16)
  • Kategoriale Seelsorge (7)
  • Katholische Erziehung, Schule und Hochschule (25)
  • Kirchengliedschaft (Aufnahme, Ritus, „Kirchenaustritt“) (4)
  • Kirchliche Stiftungen und Fromme Verfügungen (13)
  • Leitung und Verwaltung der Erzdiözese (19)
  • Liturgie (4)
  • Menschen im Dienst der Kirche (16)
  • Pfarreien und Seelsorge (12)
  • Predigt und Katechese (2)
  • Rechtsakte (2)
  • Sakrament (9)
  • Schiedsstellen und Verwaltungsbeschwerden (1)
  • Sonstige gottesdienstliche Handlungen (4)
  • Strafrecht (5)
  • Vermögenserwerb (8)
  • Vermögensverwaltung und -veräußerung (43)
  • Ökumene (2)
  • Mehr zeigen
Archiv
  • Nicht archiviert (28)
Inkrafttreten Jahr
  • 2020 (1)
  • 2018 (1)
  • 2017 (1)
  • 2016 (1)
  • 2015 (3)
  • 2008 (2)
  • 2007 (1)
  • 2006 (1)
  • 2002 (2)
  • 2001 (1)
  • 2000 (1)
  • 1996 (1)
  • 1970 (12)
  • Mehr zeigen

Richtlinie für die Einrichtung von Kinderkrippen in Trägerschaft von Pfarrkirchenstiftungen in der Erzdiözese München und Freising

Präambel Die Katholische Kirche unterstützt seit jeher auf der Grundlage des christlichen Glaubens Ehe und Familie. Sie erinnert immer wieder daran, dass Ehe und Familie die Kernzelle jeder Gesellscha

Anordnung über den Sozialdatenschutz in der freien Jugendhilfe in kirchlicher Trägerschaft

In der freien Jugendhilfe in kirchlicher Trägerschaft sind für die erhobenen, verarbeiteten und genutzten Sozialdaten das Sozialgeheimnis und dessen Sozialdatenschutzvorschriften (Sozialgesetzbuch I §

Geschäftsordnung für die ständige Arbeitsgruppe der betrieblichen Datenschutzbeauftragten der (Erz-)Bischöflichen Ordinariate in Bayern (AG)

I. Zusammensetzung der ständigen Arbeitsgruppe Die ständige Arbeitsgruppe (AG) ist der von den Generalvikaren der Bayer. (Erz-)Diözesen eingesetzte Zusammenschluss der betrieblichen Datenschutzbeauftr

Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz

Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) in der Fassung des einstimmigen Beschlusses der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands vom 20. November 2017 Inhaltsübersicht Präambel Ka

Kirchliche Lehrerdienstordnung für die Lehrer als Angestellte und Beamte an katholischen Schulen in freier Trägerschaft in Bayern

Für die Lehrer als Angestellte an katholischen Schulen in freier Trägerschaft in Bayern setze ich hiermit die KLDO für die Erzdiözese München und Freising mit Wirkung zum 01.05.2000 in Kraft. Die Lehr

Kriterienkatalog zur Verfahransordnung für die kirchliche Zulassung von Unterrichtswerken für den katholischen Religionsunterricht

Für die kirchliche Zulassung von Unterrichtswerken für den katholischen Religionsunterricht nach der Verfahrensordnung vom 1. März 2002 gelten die folgenden allgemeinen und besonderen Kriterien (Zulas

Lehrerdienstordnung für katholische Schulen in freier Trägerschaft in Bayern

Für die Lehrer an katholischen Schulen in freier Trägerschaft in Bayern setze ich hiermit die KLDO für die Erzdiözese München und Freising mit Wirkung zum 01.05.2008 in Kraft. Für die Lehrer als Beamt

Lehrerdienstordnung für katholische Schulen in freier Trägerschaft in Bayern - KLDO

Für die Lehrkräfte an katholischen Schulen in freier Trägerschaft in Bayern setze ich hiermit das Gesetz zur Änderung der Lehrerdienstordnung für katholische Schulen in freier Trägerschaft in Bayern [

Ordnung für die zweite Ausbildungsphase von Religionslehrerinnen/Religionslehrern im Kirchendienst in der Erzdiözese München und Freising (Ordnung 2. Ausbildungsphase RL)

Präambel Die Dienstordnung für Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Kirchendienst in den bayerischen (Erz-)Diözesen sieht die Dienstordnung einen kirchlichen Vorbereitungsdienst vor. In Folge d

Verfahrensordnung für die kirchliche Zulassung von Unterrichtswerken für den katholischen Religionsunterricht

Die Diözesanbischöfe im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz erlassen zur Anwendung der Bestimmung von c. 827 § 2 CIC die folgende Verfahrensordnung für die kirchliche Zulassung von Büchern für den

  • «
  • 1
  • 2
  • 3
  • »

Anmeldung

© Erzbistum München und Freising 2024
|
Impressum
Datenschutz