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Bestimmungen des Erzbischofs von München und Freising zur Ehevorbereitung, Eheschließung und Registrierung von Eheschließungen

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Ordnung für kirchliche Trauungen bei fehlender Zivileheschließung

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Verbot der Eheschließung von Minderjährigen

Am 22. Juli 2017 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen in Kraft getreten. Im Zusammenhang damit wurde auch eine Änderung des Personenstandsgesetzes vorgenommen. Fortan ist eine rein kirchliche

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Ordnung der Fort- und Weiterbildung für Priester, Diakone und hauptamtliche Mitarbeiter/-innen im Pastoralen Dienst des Erzbistums München und Freising

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Kirchliche Prüfungsordnung für Priesteramtskandidaten zum Nachweis lateinischer, griechischer und hebräischer Sprachkenntnisse

§ 1 Prüfungsausschuss Der Erzbischof von München und Freising beruft den kirchlichen Prüfungsausschuss. Er ernennt den Vorsitzenden. Als weitere Mitglieder dieses Ausschusses sollen bestellt werden: e

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