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Zur Förderung eines geordneten Eintritts in den Ruhestand der im Dienst der Erzdiözese München und Freising stehenden Priester werden folgende Regelungen erlassen: § 1 Allgemeine Altersgrenze Die allg
Gestützt auf die Cann. 275 § 1, 278 § 1 und 280 CIC, besteht ein dienstliches Interesse daran, dass die Priester in der Erzdiözese den gegenseitigen mitbrüderlichen Austausch pflegen. Hierzu werden di
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