Gemäß c. 1649 § 1 CIC erlasse ich für das Konsistorium und Metropolitangericht München folgende Gebührenordnung: I. Gebühren Ordentliche Verfahren 1. Instanz: 200,- Euro (bzw. DM 400,-) Ordentliche Ve
Der Erzbischof von München und Freising Bischöfliche Richtlinien für katholische Schwangerschaftsberatungsstellen Der Schutz des menschlichen Lebens von seinem Beginn bis zum Ende ist ein Gebot Gottes