Zurück nach oben
Barrierefreiheit AnmeldungLogin Suche
Laden...
Logo - Rechtssammlung
  • Home
  • Aktuelles Recht
  • Archiv
  • Kontakt

Suchergebnisse

Aktive Filter:

Kapitel: Die Erzdiözese und ihre Untergliederungen Kapitel: Kirchenvermögen Archiv: Nicht archiviert   Alle Filter entfernen
Typ
  • Normen (43)
Kapitel
  • Allgemeine Rechtsvorschriften, Stellung der Gläubigen, Vereins- und Ordensrecht (21)
  • Die Erzdiözese und ihre Untergliederungen (32)
  • Disziplinar- und Strafrecht (1)
  • Kirchenvermögen (11)
Abschnitt
  • Dekanate und Regionen (6)
  • Kategoriale Seelsorge (1)
  • Leitung und Verwaltung der Erzdiözese (18)
  • Pfarreien und Seelsorge (7)
  • Vermögenserwerb (4)
  • Vermögensverwaltung und -veräußerung (7)
  • Mehr zeigen
Archiv
  • Nicht archiviert (43)
  • archiviert (1)
Inkrafttreten Jahr
  • 2020 (7)
  • 2018 (4)
  • 2017 (3)
  • 2015 (1)
  • 2014 (6)
  • 2009 (1)
  • 2003 (1)
  • 2002 (2)
  • 2001 (1)
  • 2000 (1)
  • 1997 (1)
  • 1983 (1)
  • 1970 (14)
  • Mehr zeigen

Statut für die Dekanate und Dekane in der Erzdiözese München und Freising

I. Dekanat Art. 1 Begriff und Sprengel (1) Das Dekanat ist eine Seelsorgs- und Verwaltungseinheit auf der mittleren Ebene der Erzdiözese, die Seelsorge durch gemeinsames Handeln fördern soll (vgl. c.

Errichtung des Bischofsrates der Erzdiözese München und Freising

DEKRET Hiermit errichte ich gemäß c. 473 § 4 CIC zur Förderung der pastoralen Tätigkeit den Bischofsrat der Erzdiözese München und Freising. Die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Bischofsrates

Errichtungsurkunde einer ökumenischen Kommission für das Erzbistum München und Freising

Eines der Hauptanliegen des II. Vatikanischen Konzils war die ökumenische Aufgabe. Papst Paul VI. hat sie in seiner Eröffnungsansprache zur 3. Sitzungsperiode „eine Sache von größter Bedeutung" genann

Fortführung der Arbeit des bisherigen Diözesanpastoralrates

Nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der Ordinariatssitzung, dem Geschäftsführenden Vorstand des Diözesanrates der Katholiken, dem Geschäftsführenden Ausschuss des Priesterrates und den beiden frü

Neuregelung der Frauenkommission

In Fortschreibung der Errichtungsurkunde der Frauenkommission in der Erzdiözese München und Freising vom 19. November 1993 wird die Frauenkommission mit Wirkung vom 1. Februar 2015 neu geregelt. § 1 A

Wahlordnung für den Priesterrat in der Erzdiözese München und Freising

Der Priesterrat der Erzdiözese München und Freising stellt gemäß can. 498 und 499 CIC für die nach Artikel 2 Absatz b Ziffer 2 des Priesterratsstatuts zu wählenden Vertreter des Presbyteriums folgende

Satzung des Diözesanrates der Katholiken der Erzdiözese München und Freising

§ 1 Diözesanrat 1) Der Diözesanrat ist das vom Erzbischof anerkannte Organ im Sinne des Konzildekrets über das Apostolat der Laien (Nr. 26) zur Koordinierung der Kräfte des Laienapostolats und zur För

Statut des Bischofsrates der Erzdiözese München und Freising

Der mit Dekret vom 2. Februar 2011 gemäß c. 473 § 4 CIC errichtete Bischofsrat erhält folgendes Statut: Artikel 1 Funktion und Aufgabe (1) Der Bischofsrat des Erzbischofs von München und Freising ist

Statut des Priesterrates der Erzdiözese München und Freising

Gemäß can. 496 CIC gibt sich der Priesterrat der Erzdiözese München und Freising folgendes Statut: Artikel 1 - Rechtsstellung a) Der Priesterrat ist „ein Kreis von Priestern, der als Repräsentant des

Änderung der Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der katholischen Kirche

Änderung der Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der katholischen Kirche (Kirchliche Archivordnung - KAO) § 1 der am 1. Februar 2014 in Kraft getretenen Anordnung über die Sicherung u

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • »

Anmeldung

© Erzbistum München und Freising 2024
|
Impressum
Datenschutz