47. B.III Kirchenstiftungsrechtliche Ordnung für Vergaben im Bauwesen (KiStiftVergO-Bau) 1. Ziele und Anforderungen Ziel des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist es, bei der Auswahl der A
Oberste Bauregel für das Bauwesen der Erzdiözese München und Freising Präambel Die Bauwerke der Kirche geben Zeugnis von der kulturprägenden Kraft des christlichen Glaubens und der Volksfrömmigkeit in
Vertrag zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch den Bayerischen Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Herrn Dr. Ludwig Spaenle und den sieben römisch-katholischen (Erz-
Nach gemeinsamem Beschluss der bayerischen Bistumsarchive vom 20.03.2013 und nach Beratung am 24.6.2013 in der bayerischen Generalvikarkonferenz wird aufgrund § 6 (5) der Anordnung über die Sicherung
I. Rechtsstellung und Name 1.1 Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung ist eine von der Diözesanleitung des Erzbistums München und Freising anerkannte Form zur Förderung von Entwicklungsprozesse
Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) in der Fassung des einstimmigen Beschlusses der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands vom 20. November 2017 Inhaltsübersicht Präambel Ka
Diözesane Erfassung für kirchliche Stiftungen, gemeindliche und gemeinschaftliche kirchliche Steuerverbände sowie die Ordnung über die Erhebung von Kirchensteuern in den bayerischen (Erz-)Diözesen Die
Die Wahlordnung zur Wahl der Mitarbeitervertretung Erzbischöfliches Ordinariat München wird wie folgt geändert: In Art. 3 Abs. 1 werden nach dem Wort „erfolgt“ die Worte „ausschließlich durch Briefwah
Die Wahlordnung zur Wahl der Mitarbeitervertretung Erzbischöfliches Ordinariat München (Amtsblatt 6/2001, S. 155f) wird mit Zustimmung der Mitarbeitervertretung Erzbischöfliches Ordinariat München mit