Präambel Die Dienstordnung für Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Kirchendienst in den bayerischen (Erz-)Diözesen sieht die Dienstordnung einen kirchlichen Vorbereitungsdienst vor. In Folge d
Die Diözesanbischöfe im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz erlassen zur Anwendung der Bestimmung von c. 827 § 2 CIC die folgende Verfahrensordnung für die kirchliche Zulassung von Büchern für den
Präambel Der kirchliche Vorbereitungsdienst wird gemäß § 4 Abs. 2 der Dienstordnung für Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Kirchendienst in den bayerischen (Erz-)Diözesen mit der Zweiten Dien
Supervision Supervision ist Beratung zur Reflexion und Entwicklung beruflichen Handelns. Im Mittelpunkt des Supervisionsprozesses stehen Supervisanden mit allem, was sie in ihrer beruflichen Situation
Die „Regelung für Supervision für Religionslehrer(innen) i.K.“, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 4/2006, wird wie folgt geändert: In Ziffer 1.1.1 wird der Satz „Religionslehrer(innen) i. K. V. wird die
Aufgrund der Beschlüsse der Bayer. Bischofskonferenz vom 15./16. 3. 1978 und vom 14./15. 3.1983 ist zur Erlangung der kirchlichen Unterrichtserlaubnis (Missio Canonica) neben der wissenschaftlichen un
Bestimmungen zu Heiligungs- und Segnungsgottesdiensten für die Erzdiözese München und Freising Einleitung Im Vertrauen auf die Zusage, dass der Mensch mit allem, was ihn bewegt, zu Gott kommen darf, i
Im Zusammenhang mit der Bestattung russisch-orthodoxer Christen ist die Frage aufgetaucht, ob es möglich sei, den Sarg bis zum Abschluss der Begräbnisfeierlichkeiten geöffnet zu lassen. Wesentlicher B
Der Wandel in der Bestattungskultur und die pastoralen Strukturveränderungen haben auch Konsequenzen für die katholische Begräbnisfeier. Für die unterschiedlichen pastoralen Situationen sind verschied
Seit ihrem Erscheinen kann die Neuausgabe des Buches „Die kirchliche Begräbnisfeier“ von 2009 verwendet werden. Auf Grund der bisherigen Rückmeldungen und Anfragen hat der Ständige Rat der Deutschen B