Zurück nach oben
Barrierefreiheit AnmeldungLogin Suche
Laden...
Logo - Rechtssammlung
  • Home
  • Aktuelles Recht
  • Archiv
  • Kontakt

Suchergebnisse

Aktive Filter:

Abschnitt: Juristische Personen Abschnitt: Menschen im Dienst der Kirche   Alle Filter entfernen
Typ
  • Normen (32)
Kapitel
  • Allgemeine Rechtsvorschriften, Stellung der Gläubigen, Vereins- und Ordensrecht (32)
Abschnitt
  • Caritas (1)
  • Datenschutz (3)
  • Dekanate und Regionen (6)
  • Disziplinarrecht (3)
  • Gerichtsordnung (3)
  • Heilige Orte und Zeiten (4)
  • Juristische Personen (16)
  • Kategoriale Seelsorge (7)
  • Katholische Erziehung, Schule und Hochschule (25)
  • Kirchengliedschaft (Aufnahme, Ritus, „Kirchenaustritt“) (4)
  • Kirchliche Stiftungen und Fromme Verfügungen (13)
  • Leitung und Verwaltung der Erzdiözese (19)
  • Liturgie (4)
  • Menschen im Dienst der Kirche (16)
  • Pfarreien und Seelsorge (12)
  • Predigt und Katechese (2)
  • Rechtsakte (2)
  • Sakrament (9)
  • Schiedsstellen und Verwaltungsbeschwerden (1)
  • Sonstige gottesdienstliche Handlungen (4)
  • Strafrecht (5)
  • Vermögenserwerb (8)
  • Vermögensverwaltung und -veräußerung (43)
  • Ökumene (2)
  • Mehr zeigen
Archiv
  • Nicht archiviert (29)
  • archiviert (3)
Inkrafttreten Jahr
  • 2020 (1)
  • 2018 (1)
  • 2017 (4)
  • 2016 (2)
  • 2015 (2)
  • 2014 (1)
  • 2013 (1)
  • 2012 (1)
  • 2006 (1)
  • 2005 (1)
  • 2002 (1)
  • 2000 (1)
  • 1999 (2)
  • 1997 (2)
  • 1993 (1)
  • 1992 (1)
  • 1989 (1)
  • 1980 (1)
  • 1970 (7)
  • Mehr zeigen

Ordnung der Fort- und Weiterbildung für Priester, Diakone und hauptamtliche Mitarbeiter/-innen im Pastoralen Dienst des Erzbistums München und Freising

Diese Ordnung gilt für alle Priester, Pastoralreferent/-innen und Gemeindereferent/-innen nach der Zweiten Dienstprüfung, für Ständige Diakone, für Seelsorgehelfer/-innen nach Abschluss der Ausbildung

Ordnung für die diözesane Ausbildung von Priestern in der Erzdiözese München und Freising

Präambel Die diözesane Ausbildung der Priester in der Erzdiözese München und Freising richtet sich nach den Vorgaben der jeweils geltenden Ratio Fundamentalis Institutionis Sacerdotalis der Kongregati

Satzung der Haus Petersberg-Stiftung

Während einer drei Monate dauernden Einsamkeit im Gestapo-Gefängnis Berlin legte der spätere Weihbischof Dr. Johannes Neuhäusler ein Gelöbnis ab, wenn Gott ihn aus dem Gefängnis befreien und die Heima

Satzung der St. Korbinian-Stiftung der Erzdiözese München und Freising

Präambel Die katholische Kirche als „Zeichen und Werkzeug für die innigste Vereinigung mit Gott wie für die Einheit der ganzen Menschheit“ (Vaticanum II LG 1) verwirklicht ihren von Christus erteilten

Satzung der Stiftung Bildungszentrum der Erzdiözese München und Freising

Präambel Katholische Erwachsenenbildung und alles daraus abgeleitete Bildungshandeln folgt dem Verkündigungsauftrag der Kirche an alle Menschen. Dabei ist die Bildung des Menschen eine Grunddimension

Satzung der Stiftung Bildungszentrum der Erzdiözese München und Freising

Präambel Katholische Erwachsenenbildung und alles daraus abgeleitete Bildungshandeln folgt dem Verkündigungsauftrag der Kirche an alle Menschen. Dabei ist die Bildung des Menschen eine Grunddimension

Errichtung eines Institutum religiosum des diözesanen Rechts

ufgrund der Ermächtigung durch den Apostolischen Stuhl vom 25. Mai 1992 (Prot. N.-D.D. 1840-1/78) hat der Hochwürdigste Herr Erzbischof Friedrich Kardinal Wetter am 6. August 1992 die Kommunität Venio

Ordnung für das Verena-Hilfswerk der Erzdiözese München und Freising für die Haushälterinnen von Geistlichen

§1 Name und Zweck 1. Die Erzdiözese München und Freising ist Träger für das Verena-Hilfswerk für die Haushälterinnen von Geistlichen der Erzdiözese München und Freising. 2. Das Verena-Hilfswerk gewähr

Stiftungsakt über die Errichtung der Bischof-Arbeo-Stiftung für kirchliche Schulen und Bildungshäuser in der Erzdiözese München und Freising als einer kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts

Präambel Seit Beginn der Christianisierung in Bayern haben die katholischen Bischöfe Bildung und Erziehung in hervorragender Weise gepflegt. Um den Bestand kirchlicher Schulen und Bildungshäuser in de

Stiftungsakt über die Errichtung der St. Antonius-Stiftung der Erzdiözese München und Freising als einer kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts

Hiermit errichtet der Erzbischof von München und Freising folgende Stiftung: I. Die Stiftung soll den Namen „St. Antonius-Stiftung der Erzdiözese München und Freising" führen, ihren Sitz in München ha

  • «
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • »

Anmeldung

© Erzbistum München und Freising 2024
|
Impressum
Datenschutz