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Sakrament

Heiligungsdienst

Diözesane Ordnung für Genehmigungen im Bauwesen

C.I Diözesane Ordnung für Genehmigungen im Bauwesen (DGenO-Bau) Die Diözesane Ordnung für Genehmigungen im Bauwesen (DGenO-Bau) gilt für alle Baumaßnahmen der Erzdiözese, der Pfründestiftungen (mit Au

Diözesane Ordnung für Vergaben im Bauwesen

2.2 Die DVergO-Bau gilt vorbehaltlich Ziff. 2.3 auch dann, wenn – egal, aus welchem Rechtsgrund – ein Dritter im eigenen oder fremden Namen für Rechnung der Erzdiözese, einer Pfründestiftung oder eine

Geschäftsordnung für den Vergabeausschuss

57. D.II Geschäftsordnung für den Vergabeausschuss (GO VA-Bau) Der Vergabeausschuss ist eine Unterkommission der Ordinariatskonferenz. Aus diesem Grund kann die Ordinariatskonferenz Funktion und Aufga

Geschäftsordnung für die Bau- und Kunstkommission

59. D.IV Geschäftsordnung für die Bau- und Kunstkommission (GO BKK) Zuständigkeit Die Bau- und Kunstkommission hat die Aufgabe, bei Baumaßnahmen der Erzdiözese sowie der Kirchlichen Rechtsträger im Si

Geschäftsordnung für die Schulbaukommission

58. D.III Geschäftsordnung für die Schulbaukommission (GO SchulBK) Die Schulbaukommission ist eine Unterkommission der Ordinariatskonferenz. Aus diesem Grund kann die Ordinariatskonferenz Funktion und

Kirchenstiftungsrechtliche Ordnung für Baukostenzuschüsse

46. B.II Kirchenstiftungsrechtliche Ordnung für Baukostenzuschüsse (KiStiftZuschO-Bau) 1. Zuschussvoraussetzungen Die Erzdiözese gewährt nach Maßgabe dieser Ordnung Zuschüsse zu Baumaßnahmen der Kirch

Kirchenstiftungsrechtliche Ordnung für Genehmigungen im Bauwesen

B.I Kirchenstiftungsrechtliche Ordnung für Genehmigungen im Bauwesen (KiStiftGenO-Bau) Die Kirchenstiftungsrechtliche Ordnung für Genehmigungen im Bauwesen (KiStiftGenO-Bau) gilt für alle Baumaßnahmen

Kirchenstiftungsrechtliche Ordnung für die Ausführung von Baumaßnahmen und den Bauunterhalt

B.V Kirchenstiftungsrechtliche Ordnung für die Ausführung von Baumaßnahmen und den Bauunterhalt (KiStiftAusfO-Bau) Die Kirchenstiftungsrechtliche Ordnung für die Ausführung von Baumaßnahmen und den Ba

Kirchenstiftungsrechtliche Ordnung für die Priorisierung eines Bauvorhabens in der Erzdiözese München und Freising

Kirchenstiftungsrechtliche Ordnung für die Priorisierung eines Bauvorhabens in der Erzdiözese München und Freising (KiStiftPrioO-Bau) 1. Zweck der KiStiftPrioO-Bau Der Zweck der KiStiftPrioO-Bau beste

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