Die Bedeutung der Kirchenmusik für die Gestaltung des Gottesdienstes wurde durch die Aussagen des II. Vatikanischen Konzils mit Nachdruck herausgestellt und gefestigt (Konstitution über die Heilige Li
Gemäß Art. 33 § 2 der Instructio der Hl. Kongregation für die Bischöfe vom 22. August 1969 (AAS 61, 1969, 633) hat der Hochwürdigste Herr Erzbischof Friedrich Kardinal Wetter unter Ausfertigung der Ur