Zurück nach oben
Barrierefreiheit AnmeldungLogin Suche
Laden...
Logo - Rechtssammlung
  • Home
  • Aktuelles Recht
  • Archiv
  • Kontakt

Suchergebnisse

Aktive Filter:

Abschnitt: Kirchliche Stiftungen und Fromme Verfügungen Abschnitt: Juristische Personen Inkrafttreten Jahr: 1999   Alle Filter entfernen
Typ
  • Normen (1)
Kapitel
  • Kirchenvermögen (1)
Abschnitt
  • Kirchliche Stiftungen und Fromme Verfügungen (1)
  • Menschen im Dienst der Kirche (2)
  • Juristische Personen (0)
Archiv
  • Nicht archiviert (1)
Inkrafttreten Jahr
  • 1999 (1)

Vorgehensweise beim Bau von Photovoltaikanlagen in Pfarrgemeinden

Voraussetzung für den Bau einer Photovoltaikanlage sollte ein geeignetes Dach eines Pfarrhauses, Pfarrheims, Kindergartens oder eines ähnlichen kirchlichen Gebäudes sein. Dächer von Kirchenbauten steh

  • 1

Anmeldung

© Erzbistum München und Freising 2024
|
Impressum
Datenschutz