In Fortschreibung der Errichtungsurkunde der Frauenkommission in der Erzdiözese München und Freising vom 19. November 1993 wird die Frauenkommission mit Wirkung vom 1. Februar 2015 neu geregelt. § 1 A
Präambel Der kirchliche Vorbereitungsdienst wird gemäß § 4 Abs. 2 der Dienstordnung für Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Kirchendienst in den bayerischen (Erz-)Diözesen mit der Zweiten Dien