Controlling und Reporting sind wesentliche Elemente der Steuerung und des effektiven Risikomanagements über alle Entscheidungsebenen. Die vorliegende Diözesane Ordnung für das Controlling und Reportin
Von der Erzbischöflichen Finanzkammer München wird den Kirchenverwaltungen ein Muster für die befristete Überlassung von Räumlichkeiten an Dritte (MV-Veranstaltung) zur Verfügung gestellt. Die jeweils
§ 1 Die Aufsicht über die Tätigkeit der Kirchenstiftungen auf dem Gebiet des Bauwesens obliegt dem Erzbischöflichen Ordinariat. § 2 Der Generalvikar bestimmt: a) welche Grundregeln für Bau und Unterha
Erzbischöfliche Finanzkammer 101. Richtlinie zur Bewirtung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kirchenstiftungen in der Erzdiözese München und Freising sowie von Dritten Ausgaben für Bewirtungen
Aus gegebenem Anlass wird auf folgendes aufmerksam gemacht: In jüngster Zeit wurden mehrere liturgische Geräte von historischem Wert im Bereich des Erzbistums durch elektrolytische Tauchverfahren („Ga