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Photovoltaikanlagen für Kirchenstiftungen - 1. Vorgehensweise beim Bau, 2. Förderung durch die Erzdiözese München und Freising

Um dem sich anbahnenden Klimawandel entgegenzutreten, setzt die Erzdiözese verstärkt auf den Einsatz erneuerbarer Energien. Ausdruck ist der Beitritt der Erzdiözese zur Bayerischen Klima-Allianz am 11

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Von der Erzbischöflichen Finanzkammer München wird den Kirchenverwaltungen ein Muster für die befristete Überlassung von Räumlichkeiten an Dritte (MV-Veranstaltung) zur Verfügung gestellt. Die jeweils

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§ 1 Die Aufsicht über die Tätigkeit der Kirchenstiftungen auf dem Gebiet des Bauwesens obliegt dem Erzbischöflichen Ordinariat. § 2 Der Generalvikar bestimmt: a) welche Grundregeln für Bau und Unterha

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