Präambel Kirchliche Fortbildungsbeauftragte für den Religionsunterricht an Grund-, Mittel- und Förderschulen auf Dekanatsebene im Erzbistum München und Freising Kirchliche Lehrerfortbildung “zielt unt
I. Grundsätzliches In jeder Seelsorgsregion steht dem jeweiligen Bischofsvikar ein Regionalteam zur Seite. Es arbeitet unter der Leitung des Bischofsvikars und wird insofern im Auftrag der Diözesanlei
Aufgrund der zum 1. März 2018 in Kraft gesetzten „Satzung für Dekanatsräte der Erzdiözese München und Freising“ wird folgende Wahlordnung erlassen: § 1 Vorbereitung der konstituierenden Vollversammlun
Der mit Dekret vom 2. Februar 2011 gemäß c. 473 § 4 CIC errichtete Bischofsrat erhält folgendes Statut: Artikel 1 Funktion und Aufgabe (1) Der Bischofsrat des Erzbischofs von München und Freising ist
Gemäß can. 496 CIC gibt sich der Priesterrat der Erzdiözese München und Freising folgendes Statut: Artikel 1 - Rechtsstellung a) Der Priesterrat ist „ein Kreis von Priestern, der als Repräsentant des
Änderung der Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der katholischen Kirche (Kirchliche Archivordnung - KAO) § 1 der am 1. Februar 2014 in Kraft getretenen Anordnung über die Sicherung u
Die römisch-katholische Kirche ordnet und verwaltet innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes (Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Absatz 3 WRV) ihre Angelegenheiten und damit auch ihr Archivw
§ 1 Dekanatsrat Der Dekanatsrat ist das vom Erzbischof anerkannte Organ im Sinne des Konzilsdekrets über das Apostolat der Laien (Nr. 26) zur Koordinierung des Laienapostolats im Dekanat. Die Mitglied
§ 1 Katholikenrat in der Seelsorgsregion München Der Katholikenrat in der Seelsorgsregion München ist das vom Erzbischof anerkannte Organ im Sinne des Konzilsdekrets über das Apostolat der Laien (Nr.
I. Dekanat Art. 1 Begriff und Sprengel (1) Das Dekanat ist eine Seelsorgs- und Verwaltungseinheit auf der mittleren Ebene der Erzdiözese, die Seelsorge durch gemeinsames Handeln fördern soll (vgl. c.