Der Erzbischof von München und Freising Führungsaufsicht für Kleriker Dekret Führungsaufsicht für Kleriker, denen wegen schwerwiegender Delikte die Ausübung der mit ihrer Weihe verbundenen Befugnisse
Erzbischöfliches Generalvikariat Verordnungen 81. Verordnung zur Regelung der Dienst- und Fachaufsicht für pastorale Mitarbeiter/-innen an thematischen Funktionsstellen Dem Generalvikar obliegt gemein