Zurück nach oben
Barrierefreiheit AnmeldungLogin Suche
Laden...
Logo - Rechtssammlung
  • Home
  • Aktuelles Recht
  • Archiv
  • Kontakt

Suchergebnisse

Aktive Filter:

Kapitel: Disziplinar- und Strafrecht Kapitel: Verkündigungsdienst Archiv: Nicht archiviert   Alle Filter entfernen
Typ
  • Normen (12)
Kapitel
  • Allgemeine Rechtsvorschriften, Stellung der Gläubigen, Vereins- und Ordensrecht (23)
  • Die Erzdiözese und ihre Untergliederungen (44)
  • Disziplinar- und Strafrecht (1)
  • Kirchenvermögen (23)
  • Verkündigungsdienst (11)
Abschnitt
  • Disziplinarrecht (1)
  • Katholische Erziehung, Schule und Hochschule (11)
Archiv
  • Nicht archiviert (12)
Inkrafttreten Jahr
  • 2019 (1)
  • 2017 (1)
  • 2008 (1)
  • 2007 (1)
  • 2006 (1)
  • 2001 (1)
  • 1996 (1)
  • 1970 (5)
  • Mehr zeigen

Führungsaufsicht für Kleriker

Der Erzbischof von München und Freising Führungsaufsicht für Kleriker Dekret Führungsaufsicht für Kleriker, denen wegen schwerwiegender Delikte die Ausübung der mit ihrer Weihe verbundenen Befugnisse

Ordnung für Kindertageseinrichtungen - allgemeine Genehmigung

Ordnung für Kindertageseinrichtungen - allgemeine Genehmigung Gemäß Art. 44 Abs. 2 Nr. 10 KiStiftO bedarf der Erlass satzungsgleicher Ordnungen der stiftungsaufsichtlichen Genehmigung. Dies gilt auch

Richtlinie für die Einrichtung von Kinderkrippen in Trägerschaft von Pfarrkirchenstiftungen in der Erzdiözese München und Freising

Präambel Die Katholische Kirche unterstützt seit jeher auf der Grundlage des christlichen Glaubens Ehe und Familie. Sie erinnert immer wieder daran, dass Ehe und Familie die Kernzelle jeder Gesellscha

Visitationsordnung für katholische Schulen

Um die Visitation der katholischen Schulen gemäß c. 806 § 1 CIC sicherzustellen, wird die nachfolgende Visitationsordnung für katholische Schulen erlassen, die zugleich Ausführungsbestimmung zur Visit

Satzung zur Änderung der Versorgungsordnung der Vereinigung bayerischer Ordensschulen

Der Verwaltungsrat des Katholischen Schulwerks in Bayern - Körperschaft des öffentlichen Rechts - mit Sitz in München hat in Übereinstimmung mit Art. 16 Abs. 1 Nr. 8, Art. 3 Abs. 1 Nr. 5 der Verfassun

I. Diözesankommission für Katholische Tageseinrichtungen für Kinder in der Erzdiözese München und Freising

Dem Vorbild und Auftrag Jesu Christi folgend sind die Kinder und ihre Familien ein Herzensanliegen der Kirche. Mit der Errichtung, der Übernahme von Trägerschaften und dem Betrieb von Tageseinrichtung

Melde- und genehmigungspflichtige Veränderungen bei den Kindertagesstätten in Trägerschaft von Pfarrkirchenstiftungen

Der Ordinariatsrat der Erzdiözese München und Freising hat in seiner Sitzung vom 24. Juli 2007 die „Richtlinie für die Einrichtung von Kinderkrippen in Trägerschaft von Pfarrkirchenstiftungen in der E

Regelung für Supervision für Religionslehrer/-innen i.K.

An, auf dass sie uns zu ihrem Sohn führe. Ihr vertraue ich besonders die vielen an, die noch heute Armut erleiden und nach Hilfe, Halt und Verständnis rufen. Somit erteile ich allen den besonderen Apo

Regelung für Supervision für Religionslehrer/-innen i.K.; hier: Änderung

Die „Regelung für Supervision für Religionslehrer(innen) i.K.“, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 4/2006, wird wie folgt geändert: In Ziffer 1.1.1 wird der Satz „Religionslehrer(innen) i. K. V. wird die

Spirituelle Studienbegleitung für Religionsphilologen

Aufgrund der Beschlüsse der Bayer. Bischofskonferenz vom 15./16. 3. 1978 und vom 14./15. 3.1983 ist zur Erlangung der kirchlichen Unterrichtserlaubnis (Missio Canonica) neben der wissenschaftlichen un

  • 1
  • 2
  • »

Anmeldung

© Erzbistum München und Freising 2024
|
Impressum
Datenschutz