Ordnung für Kindertageseinrichtungen - allgemeine Genehmigung Gemäß Art. 44 Abs. 2 Nr. 10 KiStiftO bedarf der Erlass satzungsgleicher Ordnungen der stiftungsaufsichtlichen Genehmigung. Dies gilt auch
Präambel Die Katholische Kirche unterstützt seit jeher auf der Grundlage des christlichen Glaubens Ehe und Familie. Sie erinnert immer wieder daran, dass Ehe und Familie die Kernzelle jeder Gesellscha
Die Freisinger Bischofskonferenz hat auf ihrer Tagung am 6./7. November 2019 folgenden Beschluss gefasst: Die Satzung des Überdiözesanen Fonds Bayern, Körperschaft des öffentlichen Rechts, in der Fass
Der Erzbischof von München und Freising erlässt - ebenso wie die (Erz-)Bischöfe von Bamberg, Augsburg, Eichstätt, Passau, Regensburg und Würzburg je gleichlautend für ihren Zuständigkeitsbereich - zu
Satzung für die gemeinschaftlichen kirchlichen Steuerverbände in den bayerischen (Erz-)Diözesen (DStVS) in der Fassung vom 1. Januar 2018 Inhaltsübersicht Erster Abschnitt Gemeinschaftlicher kirchlich
Allgemeines Ausführungsdekret Vom 13. Juni 2015 Präambel Der Erzbischof von München und Freising, Reinhard Kardinal Marx, erlässt in Ergänzung der kodikarischen Bestimmungen über die Vermögensverwaltu
Allgemeines Ausführungsdekret zum Diözesangesetz betreffend die Grundsätze der Verwaltung der Finanzanlagen der Erzdiözese München und Freising Gemäß Artikel 17 des Diözesangesetzes betreffend die Gru
Diözesangesetz betreffend die Grundsätze der Verwaltung der Finanzanlagen der Erzdiözese München und Freising vom 29. März 2018 Präambel Die Kirche ist den Menschen aller Zeiten als Heilsinstrument ve
Diözesangesetz über die Grundsätze für die Erstellung der finanziellen Jahresplanung und des Jahresabschlusses der Erzdiözese München und Freising (Jahresfinanzplanungs- und abschlussgesetz - JFPAG) V
DEKRET Die in der Erzdiözese München und Freising bestehende Finanzkommission ist der Vermögensverwaltungsrat nach c. 492 § 2 CIC, unbeschadet der Zuständigkeit des Diözesansteuerausschusses gemäß Erl