I. Dekanat Art. 1 Begriff und Sprengel (1) Das Dekanat ist eine Seelsorgs- und Verwaltungseinheit auf der mittleren Ebene der Erzdiözese, die Seelsorge durch gemeinsames Handeln fördern soll (vgl. c.
In der Bestimmung c. 952 § 1 und c. 1264 n. 2 CIC wird nach Beschluss der Freisinger Bischofskonferenz vom 06./07. München und Freising und die Kirchenprovinz Bamberg folgendes erlassen: 1. Messstipen
Dekret Ergänzend zur Stipendien- und Stolgebührenordnung der Bayerischen Kirchenprovinzen vom 04. November 2002 wird für das Erzbistum München und Freising folgende diözesane Regelung über die Verwend