Die Finanzdirektoren der deutschen Diözesen haben auf ihrer Konferenz am 2.12.1993 beschlossen: „Die Kollekten in den Fremdsprachigen Missionen sollen wie bei den Pfarreien in den Diözesen abgehalten
Zur Ordnung des Kollektenwesens für die Missions- und Entwicklungshilfe erläßt die Erzdiözese München und Freising folgende Bestimmungen: Die von der Deutschen Bischofskonferenz offiziell anerkannten
Die Kirchenmusik ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Liturgie. Dabei kommt der Orgel in ihrer differenzierten Klangfülle seit Jahrhunderten eine zentrale Bedeutung zu. Das Orgelgehäuse selbst, vor
Gemäß Art. 44 Abs. 2 Nr. 10 der Kirchenstiftungsordnung (KiStiftO) bedürfen der Erlass, die Änderung oder Aufhebung von Satzungen oder satzungsgleicher Ordnungen der stiftungsaufsichtlichen Genehmigun
Die Richtlinie für die Grabgebühren wird mit sofortiger Wirkung neu gefasst. Danach sind bei einer Ruhefrist von 15 Jahren und Vorauszahlung mindestens DM 900,- für ein Doppelgrab und DM 500,- für ein
Präambel: Die praktizierte Nächstenliebe, die Caritas, ist ein entscheidendes Kennzeichen der Kirche (vgl. Deus Caritas Est, Nr. 24f). Der Bischof trägt als Zeuge der Liebe Christi dafür Sorge, dass d