Zurück nach oben
Barrierefreiheit AnmeldungLogin Suche
Laden...
Logo - Rechtssammlung
  • Home
  • Aktuelles Recht
  • Archiv
  • Kontakt

Suchergebnisse

Aktive Filter:

Kapitel: Die Erzdiözese und ihre Untergliederungen Kapitel: Verkündigungsdienst   Alle Filter entfernen
Typ
  • Abschnitte (9)
  • Normen (75)
Kapitel
  • Allgemeine Rechtsvorschriften, Stellung der Gläubigen, Vereins- und Ordensrecht (34)
  • Die Erzdiözese und ihre Untergliederungen (49)
  • Disziplinar- und Strafrecht (3)
  • Heiligungsdienst (16)
  • Kirchenvermögen (39)
  • Rechtsschutz und Gerichtsverfahren (4)
  • Verkündigungsdienst (35)
  • Mehr zeigen
Abschnitt
  • Caritas (1)
  • Dekanate und Regionen (6)
  • Kategoriale Seelsorge (7)
  • Katholische Erziehung, Schule und Hochschule (25)
  • Leitung und Verwaltung der Erzdiözese (19)
  • Pfarreien und Seelsorge (12)
  • Predigt und Katechese (2)
  • Ökumene (2)
  • Mehr zeigen
Archiv
  • Nicht archiviert (74)
  • archiviert (1)
Inkrafttreten Jahr
  • 2020 (2)
  • 2019 (1)
  • 2018 (4)
  • 2017 (6)
  • 2016 (1)
  • 2015 (5)
  • 2014 (5)
  • 2011 (1)
  • 2009 (1)
  • 2008 (2)
  • 2007 (1)
  • 2006 (1)
  • 2003 (1)
  • 2002 (2)
  • 2001 (3)
  • 2000 (3)
  • 1997 (1)
  • 1996 (1)
  • 1988 (3)
  • 1983 (1)
  • 1970 (30)
  • Mehr zeigen

Kirchliche Anforderungen an Juniorprofessuren in der Katholischen Theologie

1. Vorbemerkung Die Hochschul-Dienstrechtsreform modifiziert die Qualifikationswege für Universitätsprofessoren [Das Amt des Professors der Katholischen Theologie steht Männern und Frauen offen. Aus G

Ordnung der Kirchlichen Studienbegleitung in der Erzdiözese München und Freising für Studierende der Katholischen Theologie mit dem Berufsziel Religionslehrer/-in

Aufgrund veränderter religiöser Situation von Kindern und Jugendlichen sind Religionslehrer/innen für viele Schülerinnen und Schüler heute wichtige Ansprechpartner in Glaubens- und Lebensfragen. Sie s

Ausführungsbestimmungen zur Kirchlichen Studienbegleitung im Mentorat für Studierende der Katholischen Religionslehre mit dem Studienziel 1. Staatsexamen für ein Lehramt in Bayern

Gemäß den Rahmenrichtlinien für die Erteilung der Vorläufigen Unterrichtserlaubnis (VUE) und der Missio canonica (Mc) für Lehrkräfte mit Staatsexamen im Fach Katholische Religionslehre und der Geschäf

Erläuterungen zum katholischen Religionsunterricht an Grund-, Haupt- und Förderschulen

Der Einsatz der kirchlich angestellten Religionslehrkräfte, ihre Zuweisung für den Religionsunterricht an Grund-, Haupt- und Förderschulen, ist Aufgabe des Schulreferats des Erzbischöflichen Ordinaria

Kirchliche Lehrerdienstordnung für die Lehrer als Angestellte und Beamte an katholischen Schulen in freier Trägerschaft in Bayern

Für die Lehrer als Angestellte an katholischen Schulen in freier Trägerschaft in Bayern setze ich hiermit die KLDO für die Erzdiözese München und Freising mit Wirkung zum 01.05.2000 in Kraft. Die Lehr

Kriterienkatalog zur Verfahransordnung für die kirchliche Zulassung von Unterrichtswerken für den katholischen Religionsunterricht

Für die kirchliche Zulassung von Unterrichtswerken für den katholischen Religionsunterricht nach der Verfahrensordnung vom 1. März 2002 gelten die folgenden allgemeinen und besonderen Kriterien (Zulas

Ausführungsbestimmungen zur Kirchlichen Studienbegleitung im Mentorat in der Ausbildungsphase zwischen 1. und 2. Staatsexamen für das Fach Katholische Religionslehre

Kirchliche Begleitung in veränderter kirchlicher Situation als notwendiger Dienst In einer veränderten kirchlichen Situation wird die Religionslehrkraft verstärkt als Repräsentant der Kirche in der Sc

Ausführungsbestimmung zu Nr. 9 der Erklärung bezüglich ökumenischer Gottesdienste der Deutschen Bischofskonferenz

Liegt beim zuständigen Gemeindeleiter ein Antrag vor, einen ökumenischen Wortgottesdienst am Sonntag zu feiern, und hat dieser Zeitpunkt, Anlass und die Möglichkeit zur Mitfeier der Eucharistie sorgfä

Ausführungsbestimmungen zum Ökumenischen Direktorium

Das ökumenische Direktorium wurde als Beilage zu den Kirchlichen Amtsblättern bereits im Jahre 1967 veröffentlicht. Es gibt die Richtlinien für die praktische Verwirklichung der im Konzilsdekret „Über

Liturgische Einführung bezüglich der „Ordnung des Predigtdienstes von Laien“

Für die in der „Ordnung des Predigtdienstes von Laien“ in Ausnahmefällen vorgesehene Predigt zur Meßfeier (§ 1, Abs. 2) gilt folgende Form: Nach dem eröffnenden Kreuzzeichen des Zelebranten und der Be

  • «
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • »

Anmeldung

© Erzbistum München und Freising 2024
|
Impressum
Datenschutz