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Kapitel: Die Erzdiözese und ihre Untergliederungen Kapitel: Kirchenvermögen Inkrafttreten Jahr: 2003   Alle Filter entfernen
Typ
  • Normen (2)
Kapitel
  • Die Erzdiözese und ihre Untergliederungen (1)
  • Kirchenvermögen (1)
Abschnitt
  • Dekanate und Regionen (1)
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Archiv
  • Nicht archiviert (2)
Inkrafttreten Jahr
  • 2003 (2)

Statut für die Dekanate und Dekane in der Erzdiözese München und Freising

I. Dekanat Art. 1 Begriff und Sprengel (1) Das Dekanat ist eine Seelsorgs- und Verwaltungseinheit auf der mittleren Ebene der Erzdiözese, die Seelsorge durch gemeinsames Handeln fördern soll (vgl. c.

Stipendien- und Stolgebührenordnung der Bayerischen Kirchenprovinzen; hier: Ergänzende Regelung

Dekret Ergänzend zur Stipendien- und Stolgebührenordnung der Bayerischen Kirchenprovinzen vom 04. November 2002 wird für das Erzbistum München und Freising folgende diözesane Regelung über die Verwend

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