Um die Visitation der katholischen Schulen gemäß c. 806 § 1 CIC sicherzustellen, wird die nachfolgende Visitationsordnung für katholische Schulen erlassen, die zugleich Ausführungsbestimmung zur Visit
Vertrag zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch den Bayerischen Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Herrn Dr. Ludwig Spaenle und den sieben römisch-katholischen (Erz-