Gemäß Art. 44 Abs. 2 Nr. 10 der Kirchenstiftungsordnung (KiStiftO) bedürfen der Erlass, die Änderung oder Aufhebung von Satzungen oder satzungsgleicher Ordnungen der stiftungsaufsichtlichen Genehmigun
Die Richtlinie für die Grabgebühren wird mit sofortiger Wirkung neu gefasst. Danach sind bei einer Ruhefrist von 15 Jahren und Vorauszahlung mindestens DM 900,- für ein Doppelgrab und DM 500,- für ein
Die Kirchenmusik ist unverzichtbarer Bestandteil der Liturgie. Dabei kommt der Orgel in ihrer differenzierten Klangfülle seit Jahrhunderten eine zentrale Bedeutung zu. Das Orgelgehäuse selbst, vor all
In der freien Jugendhilfe in kirchlicher Trägerschaft sind für die erhobenen, verarbeiteten und genutzten Sozialdaten das Sozialgeheimnis und dessen Sozialdatenschutzvorschriften (Sozialgesetzbuch I §
I. Zusammensetzung der ständigen Arbeitsgruppe Die ständige Arbeitsgruppe (AG) ist der von den Generalvikaren der Bayer. (Erz-)Diözesen eingesetzte Zusammenschluss der betrieblichen Datenschutzbeauftr
Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) in der Fassung des einstimmigen Beschlusses der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands vom 20. November 2017 Inhaltsübersicht Präambel Ka
Verwaltungsanweisung gemäß Art. 48 Abs. 1 KiStiftO bezüglich der Erteilung einer stiftungsaufsichtlichen Genehmigung für die Durchführung von Reisen durch kirchliche Stiftungen, insbesondere Pfarreien
Voraussetzung für den Bau einer Photovoltaikanlage sollte ein geeignetes Dach eines Pfarrhauses, Pfarrheims, Kindergartens oder eines ähnlichen kirchlichen Gebäudes sein. Dächer von Kirchenbauten steh
Um dem sich anbahnenden Klimawandel entgegenzutreten, setzt die Erzdiözese verstärkt auf den Einsatz erneuerbarer Energien. Ausdruck ist der Beitritt der Erzdiözese zur Bayerischen Klima-Allianz am 11