Zurück nach oben
Barrierefreiheit AnmeldungLogin Suche
Laden...
Logo - Rechtssammlung
  • Home
  • Aktuelles Recht
  • Archiv
  • Kontakt

Suchergebnisse

Aktive Filter:

Abschnitt: Heilige Orte und Zeiten Abschnitt: Liturgie Inkrafttreten Jahr: 1970   Alle Filter entfernen
Typ
  • Normen (6)
Kapitel
  • Heiligungsdienst (6)
Abschnitt
  • Datenschutz (1)
  • Dekanate und Regionen (1)
  • Heilige Orte und Zeiten (3)
  • Juristische Personen (5)
  • Kategoriale Seelsorge (1)
  • Katholische Erziehung, Schule und Hochschule (11)
  • Kirchengliedschaft (Aufnahme, Ritus, „Kirchenaustritt“) (3)
  • Leitung und Verwaltung der Erzdiözese (10)
  • Liturgie (3)
  • Menschen im Dienst der Kirche (2)
  • Pfarreien und Seelsorge (4)
  • Sakrament (6)
  • Sonstige gottesdienstliche Handlungen (3)
  • Vermögenserwerb (3)
  • Vermögensverwaltung und -veräußerung (5)
  • Ökumene (2)
  • Mehr zeigen
Archiv
  • Nicht archiviert (6)
Inkrafttreten Jahr
  • 1970 (6)

Änderung des Ritus der Fußwaschung

Mit Dekret vom 6. Januar 2016 hat die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung auf Wunsch des Heiligen Vaters den Ritus der Fußwaschung in der Messe vom letzten Abendmahl am Gründo

Bestimmungen zu Heilungs- und Segnungsgottesdiensten

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass dem Amtsblatt Nr. 8 vom 30. Mai 2007 bezüglich der Nr. 102 „Hinweise zu verschiedenen pastoralen Anliegen“ (S.210) „Bestimmungen zu Heilungs- und Seg

Die Feier von Ostern

Im Januar 1988 ist ein Rundschreiben der Gottesdienstkongregation erschienen „Über die Feier von Ostern und ihre Vorbereitung“ (Bestandteil des Amtsblattes Nr. 10/1988). Die Dekanekonferenz hat sich a

Orgelneubau - Orgelsanierung - Orgelrestaurierung (Genehmigungsverfahren - Vertrag - Finanzierung)

Die Kirchenmusik ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Liturgie. Dabei kommt der Orgel in ihrer differenzierten Klangfülle seit Jahrhunderten eine zentrale Bedeutung zu. Das Orgelgehäuse selbst, vor

Allgemeine Genehmigung für Musterfriedhofsordnung für kirchliche Friedhöfe

Gemäß Art. 44 Abs. 2 Nr. 10 der Kirchenstiftungsordnung (KiStiftO) bedürfen der Erlass, die Änderung oder Aufhebung von Satzungen oder satzungsgleicher Ordnungen der stiftungsaufsichtlichen Genehmigun

Friedhofsgebühren - Anweisung an die Friedhofsträger

Die Richtlinie für die Grabgebühren wird mit sofortiger Wirkung neu gefasst. Danach sind bei einer Ruhefrist von 15 Jahren und Vorauszahlung mindestens DM 900,- für ein Doppelgrab und DM 500,- für ein

  • 1

Anmeldung

© Erzbistum München und Freising 2024
|
Impressum
Datenschutz