Zurück nach oben
Barrierefreiheit AnmeldungLogin Suche
Laden...
Logo - Rechtssammlung
  • Home
  • Aktuelles Recht
  • Archiv
  • Kontakt

Suchergebnisse

Aktive Filter:

Abschnitt: Katholische Erziehung, Schule und Hochschule Abschnitt: Vermögensverwaltung und -veräußerung   Alle Filter entfernen
Typ
  • Normen (49)
Kapitel
  • Kirchenvermögen (27)
  • Verkündigungsdienst (22)
Abschnitt
  • Dekanate und Regionen (6)
  • Disziplinarrecht (1)
  • Juristische Personen (16)
  • Kategoriale Seelsorge (7)
  • Katholische Erziehung, Schule und Hochschule (22)
  • Kirchengliedschaft (Aufnahme, Ritus, „Kirchenaustritt“) (4)
  • Leitung und Verwaltung der Erzdiözese (19)
  • Menschen im Dienst der Kirche (6)
  • Pfarreien und Seelsorge (12)
  • Rechtsakte (2)
  • Vermögenserwerb (4)
  • Vermögensverwaltung und -veräußerung (27)
  • Mehr zeigen
Archiv
  • Nicht archiviert (49)
Inkrafttreten Jahr
  • 2020 (11)
  • 2019 (1)
  • 2018 (4)
  • 2017 (2)
  • 2016 (1)
  • 2015 (5)
  • 2013 (1)
  • 2012 (1)
  • 2008 (2)
  • 2007 (2)
  • 2006 (1)
  • 2005 (1)
  • 2002 (3)
  • 2001 (1)
  • 2000 (1)
  • 1996 (1)
  • 1970 (11)
  • Mehr zeigen

Werbung an kirchlichen Gebäuden

Der Ordinariatsrat hat beschlossen, dass das Anbringen von Werbung an eingerüsteten kirchlichen Gebäuden (z.B. Kirche, Kirchturm) im Einzelfall grundsätzlich genehmigt werden kann. Damit wird ein bish

Prüfungsordnung für die Religionslehrerinnen/Religionslehrer im Kirchendienst in der Erzdiözese München und Freising

Präambel Der kirchliche Vorbereitungsdienst wird gemäß § 4 Abs. 2 der Dienstordnung für Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Kirchendienst in den bayerischen (Erz-)Diözesen mit der Zweiten Dien

Orientierungsrahmen für anstehende Generalsanierungen oder Neubauten von familienorientierten Einrichtungen

Diese Räume sollten sich im Idealfall im Gebäude der Kita befinden. Wo dies nicht möglich ist, bietet es sich an, die Räume im Pfarrheim zu situieren, insbesondere wenn sich dieses in der Nähe befinde

Standardraumprogramme für Pfarrheime und Pfarrhäuser

Vorüberlegungen Die folgenden Standardraumprogramme basieren auf den Rahmenbedingungen, die der Ordinariatsrat mit Beschluss vom 30.11.2004 vorgegeben hat und ersetzen die bisher angewandten Musterrau

Regelung für Supervision für Religionslehrer/-innen i.K.

Supervision Supervision ist Beratung zur Reflexion und Entwicklung beruflichen Handelns. Im Mittelpunkt des Supervisionsprozesses stehen Supervisanden mit allem, was sie in ihrer beruflichen Situation

Regelung für Supervision für Religionslehrer/-innen i.K.; hier: Änderung

Die „Regelung für Supervision für Religionslehrer(innen) i.K.“, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 4/2006, wird wie folgt geändert: In Ziffer 1.1.1 wird der Satz „Religionslehrer(innen) i. K. V. wird die

Spirituelle Studienbegleitung für Religionsphilologen

Aufgrund der Beschlüsse der Bayer. Bischofskonferenz vom 15./16. 3. 1978 und vom 14./15. 3.1983 ist zur Erlangung der kirchlichen Unterrichtserlaubnis (Missio Canonica) neben der wissenschaftlichen un

Disziplinarordnung des Katholischen Schulwerks in Bayern

Aufgrund von Art. 16 Abs. 1 Ziffer 8 und gemäß Art. 22 Abs. 12 der Verfassung des Katholischen Schulwerks in Bayern - Körperschaft des öffentlichen Rechts - erläßt der Verwaltungsrat folgende Diszipli

Disziplinarordnung des Katholischen Schulwerks in Bayern

Aufgrund von Art. 16 Abs. 1 Ziffer 8 und gemäß Art. 22 Abs. 12 der Verfassung des Katholischen Schulwerks in Bayern - Körperschaft des öffentlichen Rechts - erlässt der Verwaltungsrat folgende Diszipl

Richtlinie zur Verwendung der Mittel des Überdiözesanen Fonds Bayern

Richtlinie zur Verwendung der Mittel des Überdiözesanen Fonds Bayern (KdöR) Präambel Es ist die Aufgabe des Überdiözesanen Fonds Bayern (nachfolgend: ÜDF), mit dem ihm gemäß § 12 seiner Satzung vor al

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • »

Anmeldung

© Erzbistum München und Freising 2024
|
Impressum
Datenschutz