Gestützt auf die Cann. 275 § 1, 278 § 1 und 280 CIC, besteht ein dienstliches Interesse daran, dass die Priester in der Erzdiözese den gegenseitigen mitbrüderlichen Austausch pflegen. Hierzu werden di
Aus gegebenem Anlass wird hiermit die o.g. Vergütungsordnung für Seelsorgsaushilfen erläutert: Bei der Berechnung von Aushilfsvergütungen ist zu beachten, dass bei Geistlichen, die eine volle Besoldun
Erzbischöfliche Finanzkammer Besoldungsbezüge für die Seelsorgsgeistlichen Mit Wirkung vom 1. Juli 1990 erhalten Seelsorgsgeistliche eine Gemeindevergütung gemäß Ziffer IV der Besoldungsordnung nach f