Der Ordinariatsrat hat beschlossen, dass das Anbringen von Werbung an eingerüsteten kirchlichen Gebäuden (z.B. Kirche, Kirchturm) im Einzelfall grundsätzlich genehmigt werden kann. Damit wird ein bish
Der Erzbischof von München und Freising Allgemeines Dekret zur Vorgehensweise bei der Aufsicht über Kirchenstiftungen im Bereich des Bauwesens im Erzbistum München und Freising Die Aufsicht über die T