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Errichtung eines Institutum religiosum des diözesanen Rechts

Aufgrund der Ermächtigung durch den Apostolischen Stuhl vom 22. März 1988 hat der Hochwürdigste Herr Erzbischof Friedrich Kardinal Wetter am Osterfest, 26. März 1989, die Gemeinschaft der Missionsschw

Verwaltung des Verena-Hilfswerkes

Im Hinblick auf die vorgesehene Änderung der Verfahrensabläufe beim Verena-Hilfswerk der Erzdiözese München und Freising ist eine Änderung von § 3 des Verena-Hilfswerks erforderlich. § 3 der Ordnung f

Satzung des Caritasverbands der Erzdiözese München und Freising e.V.

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Gebührenordnung des Konsistoriums und Metropolitangerichtes München

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Diözesangesetz zur Neuordnung der Leitungsstrukturen des Erzbischöflichen Ordinariates München

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Errichtung eines Institutum religiosum des diözesanen Rechts

ufgrund der Ermächtigung durch den Apostolischen Stuhl vom 25. Mai 1992 (Prot. N.-D.D. 1840-1/78) hat der Hochwürdigste Herr Erzbischof Friedrich Kardinal Wetter am 6. August 1992 die Kommunität Venio

Ordnung für das Verena-Hilfswerk der Erzdiözese München und Freising für die Haushälterinnen von Geistlichen

§1 Name und Zweck 1. Die Erzdiözese München und Freising ist Träger für das Verena-Hilfswerk für die Haushälterinnen von Geistlichen der Erzdiözese München und Freising. 2. Das Verena-Hilfswerk gewähr

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