Dienst- und Vergütungsordnung für Ständige Diakone in den bayerischen Diözesen
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Präambel
Teil 1: Grundlegende Bestimmungen
1. Beruf und kirchliche Stellung
- Das kirchliche Amt
- Der Dienst des Diakons
- Die Einheit des kirchlichen Amtes
- Bezugsperson für Gemeinden
- Einsatz des Diakons übergemeindlich/kategorial
2. Berufliche Aufgabenbereiche
- Bruderdienst
- Liturgischer Dienst
3. Voraussetzungen für den Dienst
- Religiöse und kirchliche Voraussetzungen
- Menschliche Voraussetzungen
- Fachliche Voraussetzungen
- Kirchenrechtliche Voraussetzungen
- Lebensform
- Einverständnis der Ehefrau
- Referenzen
4. Ausbildung, Berufseinführung und Fortbildung
- Organisationsstrukturen
- Diakonatskreise
- Diakonenkreise
5. Zulassungsschritte zur Diakonenweihe
Teil 2: Dienstrechtliche Bestimmungen
1. Dienstrechtliche Grundlagen
- Rechtsnatur des kirchlichen Dienstverhältnisses
- Anzuwendende Vorschriften
- Dienstverhältnis und Tätigkeitsformen des Diakonats
- Der hauptberufliche Diakon
- Der Diakon mit Zivilberuf
- Änderung der Tätigkeitsform
- Unvereinbarkeit von Tätigkeiten, Nebentätigkeiten
- Wechsel des kirchlichen Dienstverhältnisses
- Beendigung des kirchlichen Dienstverhältnisses
2. Dienstrechtliche Einzelbestimmungen
- Ernennung
- Aufgabenumschreibung
- Zeitliche Gestaltung des Dienstes
- Fortbildung
- Urlaub, Dienstbefreiung
- Gemeinschaft mit Priestern und anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im pastoralen Dienst
- Diakonenkreis, Standesvereinigung
- Beschwerden, Konfliktlösung
- Dauer des Dienstes
3. Vergütung und Versorgung der hauptberuflichen Diakone
- Vergütung im Krankheitsfall
- Berechnung und Auszahlung der Vergütung
- Krankenversicherung, Beihilfe
- Versorgung
- Ausschlussfrist
- Übertragungsbestimmungen
Inkrafttreten
1. Einordnung in die Rahmenordnung
In Umsetzung der am 24. Februar 1994 von den deutschen Bischöfen verabschiedeten...
4. Ausbildung, Berufseinführung und Fortbildung des Diakons mit Zivilberuf
5. Ausbildung, Berufseinführung und Fortbildung hauptberuflicher Diakone
Veröffentlichungsdatum: 01.07.2008
Datum des Inkrafttretens: 01.08.2016
Normgeber: München und Freising
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