Satzung des Instituts für Fort- und Weiterbildung der pastoralen Berufe in der Erzdiözese München und Freising

I. Grundsätzliche Vorbemerkungen

  1. Das Institut für Fort- und Weiterbildung der pastoralen Berufe ist eine Einrichtung der Erzdiözese München und Freising. Es dient schwerpunktmäßig der beruflichen Fort- und Weiterbildung der Priester, Ständigen Diakone, Pastoralreferent/-innen, Gemeindereferent/-innen und Seelsorgehelfer/-innen. Zu einem späteren Zeitpunkt ist die Übernahme weiterer Aufgaben möglich (siehe I.4. Optionen).
  2. Fortbildung ist der Teil beruflicher Bildung, der die im Studium und in der praktischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse erweitert, ergänzt und vertieft. (Das Nähere regelt die Ordnung der Fort- und Weiterbildung für Priester, Diakone und hauptamtliche Mitarbeiter/-innen im pastoralen Dienst des Erzbistums München und Freising, die auch den Grad der Verpflichtung festschreibt.) 

    Weiterbildung ist derjenige Teil beruflicher Bildung, der auf eine Zusatzqualifikation innerhalb einer Berufsgruppe vorbereitet und die Grundausbildung und eine entsprechende Berufserfahrung voraussetzt. 

    Zusatzausbildung ist derjenige Teil beruflicher Bildung, der eine Spezialisierung für besondere Aufgaben zum Ziel hat.

  3. Die Tätigkeit des Instituts bezieht sich grundsätzlich auf alle drei Bildungsphasen der pastoralen Berufe. Es ist aber in den einzelnen Abschnitten in unterschiedlicher Weise zuständig.
  4. Optionen

    4.1 In Fortführung der in I.1. genannten Aufgaben soll überlegt werden, ob das Institut in Zusammenarbeit mit den dafür zuständigen Personen und Einrichtungen der Erzdiözese auch entsprechende Fort- und Weiterbildungsangebote für andere kirchliche Berufe erstellen kann.

    4.2 Ferner ist daran zu denken, dass das Institut gemäß den Anregungen des Pastoralen Forums in Zusammenarbeit mit den dafür zuständigen Personen und Einrichtungen der Erzdiözese auch verschiedene Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung für ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen in den Pfarrgemeinden koordiniert und gegebenenfalls durchführt.

    4.3 Andere bestehende Einrichtungen der Fort- und Weiterbildung (z.B. für spezielle pastorale Bereiche) können auf Antrag der betreffenden Einrichtung und mit Zustimmung der Diözesanleitung dem Institut zugeordnet, unter Umständen auch eingegliedert werden. 

    Im Rahmen seiner Möglichkeiten kann das Institut eigene Kurse für Zusatzqualifikationen anbieten.

II. Allgemeine Ziele und Aufgaben des Instituts

  • Allgemeine Ziele
    Das grundlegende Bildungsziel der pastoralen Aus-, Fort- und Weiterbildung ist „seelsorgliche Kompetenz“ unter Berücksichtigung des Propriums der verschiedenen pastoralen Berufe. In Anlehnung an die in allen drei Bildungsphasen wirksam werdenden Dimensionen „geistliches Leben und menschliche Reifung“, „theologische Bildung“ und „pastorale Befähigung“ dienen die Angebote des Instituts der spirituellen, theologischen und pastoral-praktischen Fort- und Weiterbildung.
  • Aufgaben des Instituts
     

    2.1 Dritte Bildungsphase: Fort- und Weiterbildung

    In der dritten Bildungsphase liegt der Schwerpunkt der Aufgaben des Instituts in den Bereichen Bildung, Beratung, Koordination, Reflexion sowie Konzeption für die Pastoral.

    2.1.1 Bildung

  • Hilfestellung bei den von den einzelnen Weihe- bzw. Jahrgangskursen, bzw. den einzelnen Berufsgruppen gewünschten Veranstaltungen wie z.B. Fortbildungswochen, Exerzitien, Besinnungstagen und Partnerwochenenden. Näheres regelt die Ordnung der Fort- und Weiterbildung für Priester, Diakone und hauptamtliche Mitarbeiter/-innen im pastoralen Dienst des Erzbistums München und Freising.
  • Spezifische Angebote für die einzelnen pastoralen Berufsgruppen zu Fragen des Berufsbildes, der Berufsausprägung bzw. zu Themen, die zu den spezifischen Aufgabenschwerpunkten einer Berufsgruppe gehören. Dies erfolgt in Absprache mit den jeweiligen Fachbereichsleitern/-innen des Erzbischöflichen Ordinariates.
  • Erstellung eines Angebots von berufsgruppenübergreifenden Fortbildungskursen für alle pastoralen Berufe zu theologischen, pastoral-praktischen, spirituellen, persönlichkeitsbildenden Themen in Absprache und in Zusammenarbeit mit dem Institut für Theologische und Pastorale Fortbildung Freising, mit dem Institut für Forschung und Ausbildung in Kommunikationstherapie e.V., aber auch mit anderen entsprechenden diözesanen Stellen und Einrichtungen.
  • Übernahme vorhandener Angebote dieser Einrichtungen zu den oben genannten Themenbereichen in das Kursprogramm des Instituts für Fort- und Weiterbildung.
  • Angebote von Exerzitien und Besinnungstagen in Absprache mit Priesterseelsorgern, Mentoren/-innen, geistlichen Begleitern/-innen und im Kontakt mit den diözesanen Exerzitienhäusern und geistlichen Zentren.

2.1.2. Beratung

  • Beratung von Personen aus den verschiedenen pastoralen Berufsgruppen, die spezifische Weiterbildungen oder eine Zusatzausbildung machen möchten (ggf. Erstellung eines Votums für das Personalreferat I)
  • Begleitung der Personen, die spezifische Ausbildungen absolvieren, Vermittlung von Austausch
  • Information der Berufsgruppen über die zur Verfügung stehenden Personen und Einrichtungen zur persönlichen und beruflichen Beratung (z.B. geistliche Begleitung, Supervision, Gemeindeberatung, Beratungsdienst für kirchliche Berufe, Institut für Forschung und Ausbildung in Kommunikationstherapie e.V.)
  • ggf. Weiterleitung dieser Anfragen an die entsprechenden Personen und Einrichtungen

2.1.3 Koordination

  • Berücksichtigung der Fort- und Weiterbildungsangebote anderer Bildungsträger
  • Koordination der von den Jahrgangskursen der Priester und Pastoralreferenten/-innen in Absprache durchgeführten Fortbildungskurse
  • Einladung zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch der Gruppen der Priesterseelsorger, geistlichen Beiräte der Diakonenkreise, Mentoren/-innen (geistliche Begleiter/-innen), Gemeindeberater/-innen und Supervisoren/-innen.

2.1.4 Reflexion und Konzeption für die Pastoral

  • Aus der Reflexion der durchgeführten Fortbildungskurse und aus den Erfahrungen der Teilnehmer/-innen, sowie aus den Gesprächen mit den Personen und Gruppen, die im Bereich Fort- und Weiterbildung oder dessen Umfeld tätig sind, sollen Analysen und Zielvorstellungen für pastorale Notwendigkeiten formuliert werden. Diese Anregungen sollen in regelmäßigen Abständen mit der Diözesanleitung und den entsprechenden diözesanen Einrichtungen erörtert werden.

2.2 Subsidiäre Aufgaben in der zweiten Bildungsphase: Berufseinführung und -Vertiefung

In der zweiten Bildungsphase wird das Institut auf Anfrage bzw. in Absprache mit den zuständigen Ausbildungs- und Fortbildungsieiter/- innen subsidiär tätig, z.B. durch Vermittlung von Referenten/-innen, Organisation von Veranstaltungen, Vermittlung von Supervisoren/-innen und geistlichen Begleiter/-innen für die Teilnehmer/-innen, insbesondere des Pastoralkurses. In Zusammenarbeit mit den Ausbildungsleitern/-innen sorgt das Institut für die Organisation der gemeinsamen Fortbildungswoche für alle pastoralen Berufe.

Es hilft mit zum Beispiel
- bei der Organisation der Kursfortbildungen und jährlichen Exerzitienwochen für Kapläne und Pastoralassistenten/-innen und Gemeindeassistenten/-innen
- bei der Organisation der gemeinsamen Fortbildungswoche bzw. von einzelnen Fortbildungstagen für alle pastoralen Berufe
- durch Fachberatung und Begleitung der Pfarrer und ihrer pastoralen Mitarbeiter/-innen, die eine/n Berufsanfänger/-in aus den verschiedenen Berufsgruppen zur Mitarbeit erhalten haben
- bei der Koordinierung der homiletischen Aus- und Fortbildung und Begleitung für Kapläne, Ständige Diakone, Pastoral- und Gemeindeassistenten/-innen
- bei der Vermittlung von Supervisoren/-innen
- bei der Suche nach geistlicher Begleitung für Personen im pastoralen Dienst. 

2.3 Subsidiäre Aufgaben in der ersten Bildungsphase: Berufsausbildung

In der Zeit der ersten Bildungsphase der Interessenten/-innen und Bewerber/-innen für einen hauptamtlichen pastoralen Beruf kann das Institut subsidiär tätig werden, indem es z.B. auf Anfrage Adressen von Personen und Einrichtungen für die Durchführung von Werkwochen, Wochenenden, thematischen Abenden für die Auszubildenden der verschiedenen pastoralen Berufsgruppen vermittelt. Dies erfolgt auf Anforderung durch die zuständigen Ausbildungsleitungen.

Für die Einführung und Begleitung der Mentoren/-innen für Jahrespraktikanten/-innen der Fachhochschule bzw. der Fachakademie für künftige Gemeindereferenten/-innen, sowie für die Praktikumspfarrer der Bewerber für den Ständigen Diakonat können die zuständigen Ausbildungsleiter die Dienste einer Fachberatung und gegebenenfalls die Mitarbeit des Instituts in Anspruch nehmen.

III. Zuordnung des Instituts im Erzbischöflichen Ordinariat

Das Institut ist eine Einrichtung des Erzbischöflichen Ordinariats, angegliedert beim Personalreferat I, ähnlich einem Fachbereich. In der Ordinariatsitzung vertritt der Personalreferent für Priester, Diakone und pastorale Laiendienste die Belange des Instituts. 

Das jährliche Programm für die Fort- und Weiterbildung der pastoralen Berufe wird vom Direktor mit der Programmkonferenz erarbeitet und der Diözesanleitung vorgestellt. 

Über Zielsetzungen und Prioritäten entscheidet die Diözesanleitung. 

Die Dienst- und Fachaufsicht über die verschiedenen pastoralen Berufe bleibt bei den zuständigen Referenten/-innen des Erzbischöflichen Ordinariats.

IV. Die Organe des Instituts

  1. Der Direktor
    Der vom Erzbischof auf 5 Jahre berufene Direktor leitet das Institut. Er untersteht dem Leiter des Personalreferats I -Priester, Diakone und Pastorale Laiendienste-. Dem Direktor steht ein stellvertretender Direktor zur Seite, der auf Vorschlag des Direktors ernannt wird.

    Der Direktor leitet die Programmkonferenz des Instituts und beruft im Einvernehmen mit ihr gegebenenfalls notwendige freie Mitarbeiter/innen (z.B. Kursreferenten/-innen).

    Die Anstellung der weiteren Mitarbeiter/-innen erfolgt gemäß dem Stellenplan des Instituts.
    Der Direktor erhält zur Wahrnehmung der Aufgaben des Instituts einen eigenen Etat, der im Rahmen des Etats für das Personalreferat I angesetzt wird.

  2. Die Programmkonferenz
    Die Programmkonferenz dient der konkreten Erarbeitung des jährlichen Kursprogramms für die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des Instituts. Sie berät bei der Auswahl und Planung der Inhalte der Veranstaltungen der Fort- und Weiterbildung für die verschiedenen pastoralen Berufsgruppen, reflektiert die dabei gewonnenen Erfahrungen und beschließt das Programm.

    Der Programmkonferenz gehören an:
    - der Leiter des Personalreferats I
    - der Direktor
    - der/die Stellvertretende Direktor/-in
    - die hauptberuflich am Institut für die Fortbildung angestellten Mitarbeiter/-innen
    - der Fortbildungsleiter für die Ständigen Diakone, die Leiter/-innen der homiletischen, katechetischen und liturgischen Fortbildung, ein Vertreter des Instituts für Theologische und Pastorale Fortbildung Freising
    - je ein/e Vertreter/-in der pastoralen Berufe (Pfarrer, Kapläne. Ständige Diakone, Pastoraireferenten/-innen, Gemeindereferenten/-innen und Seelsorgehelfer/-innen)
    Die Programmkonferenz wird vom Direktor einberufen und geleitet.

  3. Der Beirat
    Der Beirat ist ein beratendes Gremium. 

    Er berät und überprüft die Zielsetzungen und Schwerpunkte der Arbeit des Instituts, informiert über Entwicklungen und Akzente in der Seelsorge und den pastoralen Berufen und macht Vorschläge für die Gestaltung der Fort- und Weiterbildung.

    Dem Beirat gehören an:
    1. Die Mitglieder der Programmkonferenz
    2. Weitere Personen:
    - der Bischöfliche Beauftragte für Erwachsenenbildung
    - die Fachbereichsleiter/-innen der Berufsgruppen im Erzbischöflichen Ordinariat
    - die Ausbildungsleiter/-innen der pastoralen Berufe
    - der Regens des Priesterseminars
    - je ein Priesterseelsorger und ein/e Mentor/-in der anderen pastoralen Berufe
    - der Leiter des Kardinal-Döpfner-Hauses
    - ein/e Vertreter/-in des Instituts für Forschung und Ausbildung in Kommunikationstherapie e.V.
    - ein Priester aus dem Priesterrat
    - ein/e Vertreter/-in der Arbeitsgemeinschaft Supervisoren/-innen
    - der/die Sprecher/-in der Arbeitsgemeinschaft für Gemeindeberatung
    - ein/e Vertreter/-in des Pastoralteams (zum Aufbau und zur Begieitung von Pfarrverbänden)
    Der Erzbischof kann bis zu drei weitere Personen auf fünf Jahre in den Beirat berufen. Auf Wunsch des Direktors können auch andere Personen hinzugezogen werden. Der Beirat wird vom Leiter des Personalreferats I geleitet und tritt mindestens einmal im Jahr zusammen.

V. Sitz des Institutes

Der Sitz des Instituts ist in München.

Die vorliegende Satzung wird mit Wirkung vom 1. September 1997 in Kraft gesetzt. Die vorläufige Satzung des Instituts vom 1. September 1995 (vgl. Amtsblatt 1995, S. 276 - 283) verliert zum gleichen Zeitpunkt ihre Gültigkeit.

München, den 29. Juni 1997
Kardinal Wetter

Erzbischof 

Thomas Schlichting, secr.

Veröffentlichungsdatum: 29.06.1997

Datum des Inkrafttretens: 01.09.1997

Normgeber: München und Freising

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