Statut für die Arbeitsgemeinschaft Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung in der Erzdiözese München und Freising

I. Rechtsstellung und Name

1.1 Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung ist eine von der Diözesanleitung des Erzbistums München und Freising anerkannte Form zur Förderung von Entwicklungsprozessen in Pfarrgemeinden, gemeindlichen Gruppen und Seelsorgeteams.

1.2 Die Wahrnehmung dieser Aufgabe geschieht im Erzbistum durch die bischöflich anerkannte diözesane „Arbeitsgemeinschaft Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung." Als diözesane Einrichtung ist sie dem Seelsorgereferat II, Bildung und Beratung (Referat 8) zugeordnet. Zwischen der Diözesanleitung und der „Arbeitsgemeinschaft Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung" findet wenigstens einmal im Jahr ein Gespräch über Entwicklungen, Themen und Trends statt. Dazu wird von der „Arbeitsgemeinschaft Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung" ein differenzierter Arbeitsbericht vorgelegt. Dabei sind die Beratungsgrundsätze der Vertraulichkeit zu wahren.

1.3 Auf das Angebot der Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung und die Namen der mit Gemeindeberatung beauftragten Personen weist die Diözesanleitung regelmäßig in geeigneter Weise hin.

1.4 Die „Arbeitsgemeinschaft Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung" hält regelmäßigen Kontakt zum Institut für Fortbildung und berufliche Begleitung der pastoralen Berufe (IFB).

II. Ziele und Aufgaben der Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung

2.1 Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung unterstützt Pfarrgemeinden und kirchliche Einrichtungen, ihre Aufgaben zu erkennen, Ziele zu vereinbaren, eigene Fähigkeiten und Möglichkeiten zu entdecken, gemeinsam zu planen und zu handeln, Konflikte angemessen zu bearbeiten und Schritte zu unternehmen, die zur Erneuerung des pfarrlichen Lebens führen. Sie regt zum Nachdenken, zur Veränderung und Festigung von Zielen, Verhalten und Organisationsformen in der Gemeinde an und leistet so einen Beitrag zum Aufbau und zur Erneuerung kirchlichen Lebens. Die Berater und Beraterinnen haben dabei keine Aufsichtspflichten und Aufsichtsbefugnisse.

2.2 Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung macht in ihrer Arbeit Erkenntnisse und Methoden der Pastoraltheologie, Pastoralpsychologie, der Kommunikationswissenschaften und der Organisationsentwicklung für die kirchliche Arbeit nutzbar.

2.3 Neben Pfarrgemeinden und kirchlichen Einrichtungen können auch andere kirchliche Organisationen, Verbände und Gremien Gemeindeberatung in Anspruch nehmen.

Pfarreien und Einrichtungen fordern Gemeindeberatung von sich aus bei der „Arbeitsgemeinschaft Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung“ an. Die Diözesanleitung wird ggfs. einer Pfarrei oder Einrichtung die Wahrnehmung einer Gemeindeberatung empfehlen.

2.4 Die Beratungspartner bestimmen, mit welchem Ziel und in welcher Weise die Beratung geschehen soll. Die Vereinbarung über Inhalt und Dauer der Beratung wird mit allen Beteiligten geschlossen. Nach einem Vorgespräch mit der anfragenden Gruppe entscheiden beide Seiten, ob eine Gemeindeberatung stattfindet.

2.5 Alle erhaltenen Informationen und Vorgänge werden von allen Seiten vertraulich behandelt.

III. Mitglieder

3.1 In der “Arbeitsgemeinschaft Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung” arbeiten Priester und andere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Erzbistums, die speziell für diese Aufgabe ausgebildet und durch die Diözesanleitung beauftragt wurden. In der Regel sind die Mitglieder der „Arbeitsgemeinschaft Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung“ hauptberuflich zu 50% im pastoralen Dienst der Erzdiözese tätig.

3.2 Die Zulassung zur Zusatzausbildung erfolgt durch Entscheidung der Diözesanleitung nach Rücksprache mit der „Arbeitsgemeinschaft Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung“ nach den Richtlinien der jeweiligen Ausbildungsstätte und den Zulassungskriterien der Arbeitsgemeinschaft. 
Die Ausbildung erfolgt in einer fachlich anerkannten Einrichtung für Gemeindeberatung, die von der Diözesanleitung nach Rücksprache mit der “Arbeitsgemeinschaft Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung” ausgewählt wurde. Die Kosten der Zusatzausbildung trägt die Erzdiözese München und Freising. Nach Abschluss der Ausbildung sind die Gemeindeberater/innen verpflichtet, mindestens 7 Jahre in der Arbeitsgemeinschaft mitzuarbeiten. 

3.3 Mit der Zulassung zur Ausbildung und nach der Beauftragung durch die Diözesanleitung ist die Verpflichtung zur regelmäßigen Mitarbeit in der „Arbeitsgemeinschaft Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung“ in der Erzdiözese München und Freising und zur Supervision der laufenden Beratungspraxis verbunden.

IV. Ausbildung der Gemeindeberater und Gemeindeberaterinnen

4.1 Der Bewerber oder die Bewerberin stellt einen Antrag an das Seelsorgereferat II (Referat 8). Von dort wird der Antrag an die „Arbeitsgemeinschaft Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung“ weitergeleitet. Diese führt ein Bewerbungsgespräch zur Klärung der Voraussetzungen und der Motivation und gibt der Diözesanleitung eine Empfehlung. Aufgrund dieser Empfehlung entscheidet die Diözesanleitung.

4.2 Als Bewerbungskriterien für die Zulassung zur Ausbildung gelten die Anforderungen der Ausbildungsstätte sowie folgende Voraussetzungen:

  • 4.2.1 Abgeschlossene, in der Regel theologische Ausbildung (Hochschule, Fachhochschule).
  • 4.2.2 Mindestens fünfjährige Erfahrung im Gemeindedienst.
  • 4.2.3 Nachgewiesene Kenntnis und Erfahrung mit methodischer Gruppenarbeit.
  • 4.2.4 Fähigkeit, eigenes berufliches Handeln auf dem Hintergrund der persönlichen Glaubens- und Lebensgeschichte zu reflektieren und darüber mit anderen in einen Austausch zu treten.
  • 4.2.5 Bereitschaft zur Teamarbeit.

V. Organisationsform der Arbeitsgemeinschaft

5.1 Die „Arbeitsgemeinschaft Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung“ wählt für die Dauer von 3 Jahren einen Sprecher/eine Sprecherin und einen stellvertretenden Sprecher/Sprecherin. Diese vertreten für die Arbeitsgemeinschaft die Anliegen der Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung im Bereich der Erzdiözese nach außen und führen die laufenden Geschäfte.
Notwendige Verwaltungsarbeiten werden von einem/einer teilzeitlich beschäftigten Sekretär oder Sekretärin übernommen.

5.2 Die „Arbeitsgemeinschaft Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung“ wird vom Sprecher/von der Sprecherin monatlich einberufen. In ihr werden u.a. die Beratungsanfragen behandelt und entsprechende Projekte vergeben.

VI. Finanzierung

6.1 Für die Arbeit der „Arbeitsgemeinschaft Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung“ wird durch die Erzdiözese ein eigener Etat zur Verfügung gestellt.
Laufende Kosten werden über diesen Etat abgerechnet.

6.2 Die anfallenden Kosten für die Gemeindeberatung in einer Pfarrei oder kirchlichen Einrichtung werden über deren jeweiligen Haushalt abgerechnet. Die Höhe der finanziellen Selbstbeteiligung wird von der „Arbeitsgemeinschaft Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung“ in Absprache mit dem Seelsorgereferat II (Referat 8) festgelegt.

6.3 Die Fahrtkosten der Gemeindeberater und Gemeindeberaterinnen werden im Rahmen der Reisekostenordnung der Erzdiözese abgerechnet.

6.4 Eine Genehmigung für Dienstfahrten innerhalb der Diözese wird generell erteilt.

VII. In-Kraft-Treten und Gültigkeitsdauer des Statuts

Dieses geänderte Statut tritt rückwirkend zum 1. September 2002 in Kraft. Das bisherige Statut vom 1. April 2000 (vgl. Amtsblatt 2000, S. 145 - 149) tritt zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft.

Datum des Inkrafttretens: 01.09.2002

Normgeber: München und Freising

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