Die Partikularnormen der Deutschen Bischofskonferenz Nrn. 18 und 19 wurden in der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz vom 24./27.09.2001 bzw. 18./20.02.2002 geändert und am 13.06.2002 vom Apostolischen Stuhl rekognosziert. Die Änderungen für den Bereich der Erzdiözese München und Freising sind vom Erzbischof von München und Freising in Kraft zu setzen bzw. zu veröffentlichen. Damit gilt in der Erzdiözese München und Freising folgende Regelung: Nr. 18 Partikularnorm zu c. 1277 CIC - Akte der außerordentlichen Vermögensverwaltung Als Akte der außerordentlichen Vermögensverwaltung nach