Zurück nach oben
Barrierefreiheit AnmeldungLogin Suche
Laden...
Logo - Rechtssammlung
  • Home
  • Aktuelles Recht
  • Archiv
  • Kontakt

Suchergebnisse

Aktive Filter:

Archiv: archiviert Inkrafttreten Jahr: 1995   Alle Filter entfernen
Typ
  • Normen (1)
Kapitel
  • Allgemeine Rechtsvorschriften, Stellung der Gläubigen, Vereins- und Ordensrecht (1)
Abschnitt
  • Menschen im Dienst der Kirche (1)
Archiv
  • Nicht archiviert (1)
  • archiviert (1)
Inkrafttreten Jahr
  • 1995 (1)

Mitarbeitervertretungsordnung für die Mitarbeiter der kirchlichen Rechtsträger und Einrichtungen in der Erzdiözese München und Freising (MAVO); hier: Ausführungsbestimmungen zu §25 Diözesane Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen

Die für die Wahrnehmung der Aufgaben der Organe der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen-Bereich A notwendigen Kosten trägt die Erzdiözese. Die Kosten für den Bereich B trägt der Diözesan-Caritasverband. Die Mitglieder der Diözesanen Arbeitsgemeinschaften haben Anspruch auf Arbeitsbefreiung, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Aufgaben der Arbeitsgemeinschaften erforderlich ist und kein unabweisbares dienstliches bzw. betriebliches Interesse entgegensteht. Die in diesem Rahmen anfallenden notwendigen Reisekosten trägt der jeweilige Dienstgeber entsprechend

  • 1

Anmeldung

Hinweis

Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dargestellten Inhalte übernommen. Diese wurden teilweise automatisiert erstellt. Jedem Normtext ist als PDF der Original-Auszug aus dem Amtsblatt angehängt, dies ist der maßgebliche Normtext.

© Erzbistum München und Freising 2024
|
Impressum
Datenschutz