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Verbot der Eheschließung von Minderjährigen

Am 22. Juli 2017 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen in Kraft getreten. Im Zusammenhang damit wurde auch eine Änderung des Personenstandsgesetzes vorgenommen. Fortan ist eine rein kirchliche

Neue Bestimmungen über Ablässe

Der Text der Apostolischen Konstitution Indulgentiarum Doctrina wird demnächst im Amtsblatt veröffentlicht. Mit der Apostolischen Konstitution Indulgentiarum Doctrina vom 1. Januar 1967 wurde das Abla

Ordnung für die Eucharistieverehrung und die Ewige Anbetung in der Erzdiözese München und Freising

Aufbewahrung und Verehrung der Eucharistie Schon seit alter Zeit wird die Eucharistie außerhalb der Messfeier den Kranken und Sterbenden gebracht. Die konsekrierten Hostien, die dafür notwendig sind,

Messweinverordnung

Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat am 23. Juni 2014 folgenden Beschluss gefasst, den ich hiermit für die Erzdiözese München und Freising in Kraft setze: Messweinverordnung Die Kirche

Neuregelung des Firmalters

Die Ordnung der Firmspendung der letzten zehn Jahre in unserer Diözese hat sich im Leben der Gemeinden bewährt. Auch bei dem sich abzeichnenden Rückgang der Firmlingszahl soll die Firmung in der eigen

Standards für die Firmvorbereitung in den Pfarreien/Pfarrverbänden

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Leitlinien für die Sakramentenpastoral (Taufe, Erstkommunion, Firmung)

Das Pastorale Forum in Freising hat sich mit der Pastoral der Initiationssakramente Taufe, Erstkommunion und Firmung befasst. Es konnte die in diesem Zusammenhang anstehenden Fragen nicht abschließend

Verbindliche Regelung zur Verwendung und Verwaltung der Caritas- Sammlungsgelder

Präambel: Die praktizierte Nächstenliebe, die Caritas, ist ein entscheidendes Kennzeichen der Kirche (vgl. Deus Caritas Est, Nr. 24f). Der Bischof trägt als Zeuge der Liebe Christi dafür Sorge, dass d

Änderung der Ordnung über die Erhebung von Kirchensteuern in den bayerischen (Erz-)Diözesen

Die bayerischen Erzbischöfe und Bischöfe der (Erz-)Diözesen München und Freising, Bamberg, Augsburg, Eichstätt, Passau, Regensburg und Würzburg haben am 15. September 1999 gleichlautend je für ihren B

Ordnung über die Erhebung von Kirchensteuern in den bayerischen (Erz-)Diözesen

Die (Erz-)Bischöfe von München und Freising, Bamberg, Augsburg, Eichstätt, Passau, Regensburg und Würzburg erlassen je gleichlautend für Ihren Zuständigkeitsbereich in Übereinstimmung mit dem Kirchenr

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